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Vertagung der jährlichen Hauptversammlung

Aufgrund des jüngsten COVID-19-Ausbruchs in Thailand hat das Department of Business Development (DBD) eine offizielle Bekanntmachung vom 26. April 2021 in Übereinstimmung mit Abschnitt 9 der Notstandsverordnung über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen B.E 2548 (2005) Nr. 20 herausgegeben, um die Vertagung von jährlichen Hauptversammlungen  für Unternehmen zu ermöglichen, die bestimmte Zulassungskriterien erfüllen.

Kriterien für die Vertagung 

Unternehmen werden für die Vertagung nur zugelassen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

1.   Das Unternehmen befindet sich in einer der 18 Provinzen, die von den stärksten Kontrollen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Diese Provinzen umfassen: Bangkok, Kohnkaen, Chonburi, Chiangmai, Tak, Nakornpathom, Nakornratchasrima, Nonthaburi, Pathumthani, Prachuapkhirikhan, Phuket, Rayong, Songkla, Samutprakan, Samutsakorn, Sakaew, Suphanburi und Udonthani;

2.   Vor der Ankündigung hatte das Unternehmen Datum, Uhrzeit und Lokalität für die Hauptversammlung zwischen dem 26. – 30. April 2021festgelegt und eine entsprechende Mitteilung an die Aktionäre verschickt; und

3.   Das Unternehmen musste die Hauptversammlung aufgrund der aktuellen einschränkenden Maßnahmen in den oben genannten 18 Provinzen vertagen.

Verfahren

Unternehmen können ihre Hauptversammlung um bis zu einen Monat vom ursprünglichen Datum verschieben. Nachfolgende Fristen, wie die Einreichung der Aktionärsliste bei der Hauptversammlung und die elektronische Einreichung des geprüften Jahresabschlusses, verschieben sich entsprechend dem neuen Termin zur Hauptversammlung.

Nachdem die vertagte Hauptversammlung abgehalten wurde, müssen Unternehmen ein Schreiben bei dem DBD einreichen, in welchem die Gründe für die Vertagung dargelegt werden, zusammen mit neuen und früheren Hauptversammlungsbekanntmachungen und den Protokollen der Hauptversammlung.

Elektronische meetings 

Die Bekanntmachung bietet eine weitere Erleichterung, indem sie es Unternehmen ermöglicht, ihre Hauptversammlungen auf elektronischem Wege abzuhalten, während die gleiche rechtliche Wirkung wie bei einer persönlichen Durchführung der Versammlung erhalten bleibt. Elektronische Teilnehmer können an Versammlungen in Thailand teilnehmen, auch wenn sie sich im Ausland befinden. Diese Möglichkeit ist in Übereinstimmung mit der Notverordnung über elektronische Versammlungen B.E 2563 (2020) erlaubt. In einem früheren Update haben wir die regulatorischen Anforderungen für die Durchführung elektronischer Meetings beschrieben.

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