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Verlängerung der Termine für die elektronische Einreichung der Körperschaftssteuererklärung

Am 30. April 2021 hat das Finanzministerium die Mitteilung Nr. 3 veröffentlicht, in der die Verlängerung der Frist für Unternehmen zur elektronischen Einreichung ihrer Körperschaftssteuererklärung (CIT) und der Zahlung ebenjener bei der Steuerbehörde angekündigt wird.

Die Bekanntmachung reiht sich ein in eine Reihe von Ankündigungen, die darauf abzielen, Unternehmen, die von der jüngsten Welle von COVID-19-Ausbrüchen betroffen sind, zu entlasten, indem mehr Flexibilität bei den normalerweise strengen Fristen geboten wird, die den Unternehmen sonst auferlegt werden.

Die Frist für die elektronische Einreichung von Körperschaftserklärungen- und zahlungen wurde bis zum 30. Juni 2021 für Unternehmen verlängert, deren ursprüngliche Fristen für die im Jahr 2020 endende Rechnungsperiode im Mai und Juni 2021 lagen.

Anwendbare Formulare für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere juristische Personen sind die Formulare PND.50, PND.55 und das Formular zur Offenlegung von Verrechnungspreisen.

Anwendbare Formulare für Aktiengesellschaften, die an der thailändischen Börse notiert sind, beinhalten das Formular PND.50 und das Formular zur Offenlegung von Verrechnungspreisen (Transfer Pricing Disclosure Form). Börsennotierte Unternehmen müssen außerdem ihre Jahreshauptversammlung (Annual General Meeting, AGM) in Übereinstimmung mit der jüngsten Ankündigung des Department of Business Development (DBD) verschoben haben. Börsennotierte Unternehmen müssen den Generaldirektor der Steuerbehörde (über deren Website) über das ursprüngliche Datum der Jahreshauptversammlung und das neue Datum der Jahreshauptversammlung bis zum 31. Mai 2021 informieren, um die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Einreichung von Körperschaftssteuererklärungen und -zahlungen zu erfüllen. In einem früheren Update haben wir die Zulassungskriterien und den Prozess für die Verschiebung der Jahreshauptversammlung eines Unternehmens beschrieben.

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