Kriterien für die Steuerbefreiung bei staatlichen Darlehensmaßnahmen

Ein im Juli 2020 verkündeter königlicher Erlass (Ausgabe Nr. 707) („Erlass“) gewährt KMU, die im Rahmen der zinsgünstigen Kreditmaßnahmen der Regierung Kredite aufnehmen, einen zusätzlichen Körperschaftssteuerabzug von 50 % auf Zinsaufwendungen. Am 30. Dezember 2020 stellte das Finanzamt die Bedingungen klar, in denen KMU Anspruch auf die zusätzliche Steuerbefreiung haben, und veröffentlichte die Mitteilung zur … Kriterien für die Steuerbefreiung bei staatlichen Darlehensmaßnahmen weiterlesen