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BOI verlängert Steuerbefreiungen für Automation und Robotik

Am 13. Januar 2021 kündigte der Investitionsausschuss (Board of Investment, BOI) eine zweijährige Verlängerung der Körperschaftssteuerbefreiung an, die für Aktivitäten in Gruppe B für den Einsatz von automatisierten Systemen oder Robotern gewährt wird. Qualifizierte Projekte müssen bis zum 30. Dezember 2022 einen Antrag auf die Steuerbefreiung beim BOI einreichen.

Unter dem BOI umfassen die Gruppen B1 und B2 unterstützende Aktivitäten, die keine Hochtechnologie nutzen, aber dennoch wichtig für die Wertschöpfungskette sind. Für förderfähige Projekte gelten die folgenden Ausnahmen:

1.   Projekte, die Automatisierungs- oder Robotersysteme in ihrer Produktionstätigkeit einsetzen, können eine dreijährige Körperschaftssteuerbefreiung von bis zu 50% des Investitionskapitals (ohne Grundstückskosten und Betriebskapital) genießen.

2.   Um das Wachstum des lokalen Automatisierungssektors zu fördern, kann, wenn mindestens 30% des Wertes des Automatisierungssystems einen Bezug zur thailändischen Automatisierungsindustrie haben, das Projekt eine Körperschaftssteuerbefreiung von bis zu 100% des Investitionskapitals (ohne Grundstückskosten und Betriebskapital) genießen.

Bestimmte Aktivitäten der Gruppe B sind von der Befreiung von der Körperschaftssteuer ausgeschlossen. Zu diesen Aktivitäten gehören E-Commerce (Kategorie 5.8), allgemeine Automobilherstellung (Kategorie 4.6), Motorradherstellung (Kategorie 4.12), der Betrieb von Erdgastankstellen (Kategorie 7.2), Handels- und Investitionsförderungsbüros (Kategorie 7.7), Kooperationsräume (Kategorie 7.9.2.6) und internationale Geschäftszentren (Kategorie 7.34).

Steuerbefreiungen für Automatisierungssysteme und MINT-Mitarbeiter

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