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Thailändisches Kabinett billigt Steuervergünstigung für softwarebezogene Ausgaben für kleine und mittelständische Unternehmen

Letzte Woche gab das Kabinett eine neue Maßnahme bekannt, die es kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erlaubt, ihre softwarebezogenen Ausgaben von der fälligen Körperschaftssteuer abzusetzen. In bestimmten Fällen ist dies in Höhe der zweifachen Ausgaben zulässig.

Die Maßnahme gilt für die Abrechnungszeiträume 2021 und 2022 der KMU. Zu den drei förderfähigen Ausgaben, sofern sie bei der Förderagentur für digitale Wirtschaft registriert sind, gehören:

1.   Der Kauf von Software von Computerprogrammen von Softwarefirmen;

2.   Bezahlung für die Einstellung von Softwareentwicklern; oder

3.   Gebühren, die an Softwareanbieter gezahlt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass Firmen die Kosten für elektronische Geräte, z. B. einen neuen Computer, bis zu einem Betrag von 100.000 Baht von der Steuer absetzen können. Falls ein Softwareentwickler eingestellt wurde oder Software-Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden, können KMUs die Kosten mit dem zweifachen Betrag, der 100.000 Baht nicht übersteigt, ansetzen.

In einer Stellungnahme des Generaldirektors des Finanzministeriums, Dr. Ekniti Nitithanprapas, erklärte dieser, dass die Maßnahme mit dem Ziel genehmigt wurde, Anreize für KMUs zu schaffen, die digitale Technologie zu nutzen und damit ihren Betrieb zu verbessern.

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