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COVID-19 Steuerermäßigungen und -erweiterungen für 2021

Am 26. Januar 2021 hat das thailändische Kabinett eine Reihe von Steuererweiterungen und -ermäßigungen beschlossen, um die thailändische Wirtschaft während der laufenden COVID-19-Pandemie zu entlasten.

Einkommensteuererweiterungen für E-Filing

Die Frist für die Online-Einreichung von Einkommensteuererklärungen wird um drei Monate verlängert, wodurch sich die Frist für die elektronische Einreichung und Zahlung auf den 30. Juni 2020 verschiebt. Die Frist für die Papiereinreichung bleibt jedoch der 31. März 2021.

Mehrwertsteuer- und Quellensteuererweiterungen für E-Filing

Die Einreichungs- und Zahlungsfristen für die im Zeitraum von Februar 2021 bis Juni 2021 anfallende MwSt. und Quellensteuer werden bei E-Filing auf das Monatsende verlängert. Zum Beispiel muss die im Januar 2021 angefallene Umsatzsteuer normalerweise bis zum 15. Februar 2021 eingereicht und bezahlt werden. Nach der Verlängerung kann sie stattdessen bis zum 28. Februar 2021 online eingereicht und bezahlt werden.

Grund- und Gebäudesteuerermäßigungen

Die Grund- und Gebäudesteuerzahlungen werden für das Steuerjahr 2021 um 90% reduziert.

Dieser Erlass spiegelt die für das Steuerjahr 2020 gewährte Ermäßigung von 90% wider. Wie vom Innenministerium angekündigt, müssen die Grund- und Gebäudesteuerzahlungen für 2020 bis zum 30. Juni 2021 geleistet werden.

Ermäßigung der Gebühren für die Übertragung von Immobilien und Hypotheken

Ähnlich wie bei den im Jahr 2020 gewährten Ermäßigungen werden die Gebühren für die Übertragung von Immobilien und die Eintragung einer Hypothek auf eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück beim Grundbuchamt bis zum 31. Dezember 2021 reduziert. Wenn der Wert der Hypothek 3 Mio. THB nicht übersteigt, wird die Hypothekeneintragungsgebühr von 1 % auf 0,01 % reduziert. Ebenso wird die Gebühr für Immobilientransaktionen von 2% des Schätzwertes auf 0,01% reduziert, solange der Immobilienwert THB 3 Mio. nicht überschreitet.

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