Ermäßigung für e-Quellensteuersätze
Die thailändische Steuer-Ministerialverordnung Nr. 373 wurde am 11. Juni 2021 veröffentlicht, um eine Reduzierung des Quellensteuersatzes für inländische Zahlungen vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2022 zu gewähren und zu verlängern. Die Steuerermäßigungen sind davon abhängig, dass das Unternehmen oder die natürliche Person das e-Quellensteuersystem nutzt. Wenn das e-Quellensteuersystem nicht genutzt wird, wird der […]