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Thailändische Zentralbank erweitert Optionen zur Umschuldung von KMUs

Die Umschuldung spielt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Überwindung von Schwierigkeiten inmitten der Covid-19-Pandemie. Zu diesem Zweck hat die Zentralbank die Maßnahmen zur Umschuldung für Unternehmer erhöht, da sich die Auswirkungen der jüngsten Welle von Covid-19-Infektionen verschlechtern. Bei der Anwendung dieser Maßnahmen liegt der Fokus auf der Fähigkeit des Kreditnehmers zur Schuldenrückzahlung und der geschäftlichen Durchführbarkeit, nicht aber auf dem Schuldenmoratorium.

Die thailändische Zentralbank (BOT) hat das Ende der Laufzeit des Schuldenmoratoriums für KMUs vom 30. Juni 2021 auf Ende 2021 verlängert.

Darüber hinaus hat das BOT die Klassifizierung notleidender Kredite (NPL) für die Umschuldung von KMU bis zum 31.12.2021 gelockert. Dies soll die NPLs im Bankensystem eindämmen, da die notleidenden Kredite in der aktuellen wirtschaftlichen Situation zunehmen und dies KMUs erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Um KMUs bei der Umschuldung zu unterstützen, hält die Zentralbank weiterhin an den gelockerten NPL-Klassifizierungen sowie an den Vorschriften für Kreditausfallreserven für Finanzinstitute fest.

Wer kann davon profitieren?

1.   Umschuldung

Die Umschuldungsmaßnahmen können von KMUs in Anspruch genommen werden, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der dritten Welle von Covid-19-Infektionen in Thailand gelitten haben. Dazu gehören auch KMUs, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben.

Darüber hinaus erlaubt das BOT den Finanzinstituten, ihre eigene Definition für KMU zu übernehmen, wenn sie ihnen eine Umschuldung anbieten. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass mehr KMUs für eine solche Unterstützung in Frage kommen. Zuvor gewährte das BOT nur Finanzhilfen für KMUs mit Kreditlinien, die 100 Mio. THB nicht überstiegen.

2.   Verlängerte Laufzeit des Schuldenmoratoriums

Die verlängerte Laufzeit des Schuldenmoratoriums ist für KMUs von Fall zu Fall verfügbar, abhängig von den Erwägungen des Gläubigers.

3.   Gelockerte Klassifizierung notleidender Kredite

Die gelockerten Vorschriften zur NPL-Klassifizierung und zur Rückstellung für Kreditausfälle sollen Finanzinstituten zugutekommen, die neben dem Schuldenmoratorium zusätzliche finanzielle Unterstützung für KMU bereitstellen. Konkret umfasst eine solche zusätzliche finanzielle Unterstützung eine Verringerung der Tilgungs- und Zinszahlungen, eine Zinssenkung sowie die Umschuldung von kurzfristigen in langfristige Kredite. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung sollte von der Fähigkeit des KMU zur Schuldenrückzahlung und dem Cashflow abhängig gemacht werden.

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