Nr. 53/2063, 12. Mai 2020
Die Finanzabteilung des Finanzministeriums hat die Frist für Unternehmer, ihre Steuererklärungen einzureichen und Steuern online zu zahlen, als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 verlängert. Die Einreichung und Zahlung der Steuer wird wie folgt verschoben:
Anmerkungen:
1. Formular 30: MwSt. auf Inlandsverkäufe von Gegenständen und Dienstleistungen.
2. Formular 36: MwSt. auf Rechnungen ausländischer Dienstleistungserbringer.