Eigentumsdienstleistungen

Nießbrauchvereinbarung

Obwohl es für ausländische Personen verboten ist, Grundstücke in Thailand zu besitzen, gibt es eine legale Möglichkeit für sie, die Vorteile des Landbesitzes zu genießen. Ein thailändischer Nießbrauch ist eine Vereinbarung, in der eine Partei einen anderen, vollen Genuss eines thailändischen Grundstückes erlaubt. Der Inhaber des thailändischen Nießbrauchs hält nicht die Eigentumsurkunde an der Immobilie und kann sie nicht verkaufen, aber er kann die Immobilie nach eigenem Gutdünken nutzen. Das Eigentum muss dem Eigentümer in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es gewährt wurde. Diese Vereinbarung kann für die Lebenszeit des Inhabers des thailändischen Nießbrauchs verfasst werden, wobei die Rechte nahezu identisch zu denen des Besitzers sind. Der thailändische Nießbrauch kann jedoch nicht übertragen werden, und mit dem Tod des Inhabers würde die Vereinbarung erlöschen.

Der Inhaber des thailändischen Nießbrauchs ist nicht im Besitz der Eigentumsurkunde an der Immobilie und kann diese nicht verkaufen, aber er kann die Immobilie nach Belieben nutzen. Dieser Vertrag kann auf Lebenszeit des Nießbrauchsinhabers abgeschlossen werden und gibt ihm nahezu die gleichen Rechte wie dem Eigentümer. Allerdings ist der thailändische Nießbrauch nicht übertragbar, und mit dem Tod des Inhabers erlischt die Vereinbarung. Umgekehrt erlöschen Nießbrauchverträge nicht automatisch mit dem Tod des Eigentümers, und der Vertrag kann trotz des Todes des Grundstückseigentümers fortbestehen.

Während ein Nießbrauchvertrag nicht übertragen werden kann, hat der Inhaber des thailändischen Nießbrauchs, auch „Nießbraucher“ genannt, die Möglichkeit, einen Mietvertrag mit einer dritten Partei abzuschließen. Mehr Informationen zu Mietverträgen finden Sie hier.  Stirbt der Nießbraucher vor Ablauf des Pachtvertrages, so behält der Pächter die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag bis zu dessen Ablauf.

Die Rechtsanwälte von Mahanakorn Partners Group können helfen, einen thailändischen Nießbrauchvertrag zu verfassen, der die Rechte und die Dauer garantiert, die der ausländische Inhaber beabsichtigt.