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Markenzeichen in Thailand

Ein eingetragenes Markenzeichen bietet Rechtsschutz vor Fälschung und Verletzung Ihres geistigen Eigentums. Durch die Registrierung des Markenzeichens wird ein Unternehmen die Fähigkeit, seine Rechte durchzusetzen, erheblich stärken.

Abschnitt 6 des Trademark Act B.E. 2534, geändert durch den Trademark Act (Nr. 2) B.E. 2543, gibt an, dass eine Marke, um registrierbar zu sein, folgende Charakteristika aufweisen muss:

(1) Unverwechselbar sein;

(2)Nicht durch den Trademark-Act verboten sein;

(3)Nicht identisch oder einer anderen Marke zum Verwechseln ähnlich sein.

Thailand ist nicht eng an internationale bilaterale Abkommen gebunden, die eine gegenseitige Durchsetzung in Bezug auf Markenrechte vorsehen. Daher ist die Registrierung einer thailändischen Marke die beste Option, um Ihre Rechte zu schützen. Obwohl der Prozess der Anmeldung für eine thailändische Marke langwierig sein kann, beginnt der Schutz Ihrer Marke glücklicherweise mit dem Tag der Antragstellung.

Nur Unternehmen mit einer Büroadresse in Thailand können eine Marke beantragen. Nicht ansässige Antragsteller müssen einen in Thailand ansässigen Bevollmächtigten zur Registrierung einer Marke ernennen, indem sie diesem eine Vollmacht erteilen. Alle Markenanmeldungen müssen in thailändischer Sprache abgefasst sein.

Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, müssen wir zunächst eine Markenrecherche durchführen, um zu bestätigen, dass eine ähnliche Marke noch nicht registriert wurde. Nach Gewährleistung der Einreichung, kann der Markenanmelder Erklärungen, Stellungnahmen und Meinungen von uns in Ihrem Namen einholen. Wir werden diese Anfragen umgehend und sorgfältig bearbeiten, um die Wahrscheinlichkeit eines rechtzeitigen und erfolgreichen Ergebnisses erheblich zu erhöhen.