Sekretariatsdienstleistungen

Arbeitserlaubnis in Thailand

Ein Ausländer, der in Thailand arbeiten oder geschäftliche oder investitionsbezogene Aktivitäten durchführen möchte, muss vor Beginn seiner Tätigkeit eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten. Die Definition von „Arbeit“, die vom thailändischen Arbeitsministerium zur Verfügung gestellt wird, sieht vor, dass es sich um Arbeit handelt, wenn „durch Energie oder Wissen, mit oder ohne Berücksichtigung von Löhnen oder anderen Vorteilen, Arbeit verrichtet“ wird.

Die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums. Abschnitt 8 des Foreign Business Act besagt, dass der potentielle Arbeitgeber diese Arbeitserlaubnis im Namen des Ausländers beantragen kann. Die Arbeitserlaubnis kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn der Ausländer Thailand in Übereinstimmung mit den Einwanderungsgesetzen betreten und sich vorgestellt hat, um die Genehmigung zu erhalten. Eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist, dass Sie zuerst ein Nicht-Einwanderer Visum erhalten haben.

Eine thailändische Arbeitserlaubnis kann einem Ausländer mit der Unterstützung eines Unternehmens für eine bestimmte Position oder Arbeitsrolle innerhalb dieses Unternehmens erteilt werden. Eine Arbeitserlaubnis berechtigt den ausländischen Arbeitnehmer nur zum Arbeiten innerhalb dieser Firmenbezeichnung. Daher muss die thailändische Firma den Antrag des Ausländers auf ein B-Visum einreichen, bevor er/sie nach Thailand zieht. Es ist möglich, dass der Antragsteller mit diesem Nicht-Einwanderer B Visum nach Thailand einreist und innerhalb dieser Frist die Arbeitserlaubnis beantragt / einholt, für die mehrere Unternehmensdokumente vorzulegen sind. Nach dem Erhalt der Arbeitserlaubnis kann eine Verlängerung des Visums beantragt werden. Die einjährige Visa- und Arbeitserlaubnis wird dann jedes Jahr verlängert.

Belegdokumente

Für einen Arbeitserlaubnisantrag ist eine erhebliche Anzahl von Belegen erforderlich. Sie umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Kopien von Bildungszertifikaten, Arbeitsbescheinigung, Kopie des Reisepasses mit Nicht-Einwaderer Visum B, ärztliches Attest und eine Vielzahl von Unternehmensdokumenten, einschließlich der Geschäftsregistrierung, der eidesstattlichen Erklärung des Unternehmens, einer Liste der Aktionäre, und den Berichten über die Vermögenslage.
Ehe- und Geburtsurkunden in englischer Sprache müssen von der jeweiligen Botschaft zur Vorlage für die begleitenden Familienangehörigen beglaubigt werden.
Wenn ein Belegdokument nicht in englischer oder thailändischer Sprache vorliegt, muss eine Kopie des Originaldokuments und eine von der jeweiligen Botschaft beglaubigte offizielle Übersetzung in englischer oder thailändischer Sprache vorgelegt werden.

Anforderungen, die vom Arbeitgeber zu erfüllen sind

Die thailändische Firma, die einen Ausländer anstellt, muss die folgenden Eigenschaften haben:

1- Registriert in Thailand sein
2- Erfolgte Beantragung einer Steuer-ID und Mehrwertsteuer-Registrierung haben
3- Ein Minimum bezahltes Kapital von 2M THB pro ausländischen Angestellten haben
4- Maximal zehn Arbeitserlaubnisse ausgestellt haben (Unternehmen des Ministeriums für Investments können mehr gewährt werden)

Zeitplan

Die Bearbeitungszeit für das Nicht-Einwanderer B Visum beträgt ungefähr zwei bis vier Werktage (abhängig von der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in jedem Land). Die Genehmigungszeit für eine Arbeitsgenehmigung kann zwischen 7 und 14 Werktagen nach Einreichung bei der zuständigen Behörde liegen. Eine Notfallarbeitserlaubnis wird innerhalb eines Werktages bearbeitet.

Nicht-Einhaltung

Ein Ausländer, der ohne gültiges Visum in Thailand lebt, wird mit einer Geldstrafe von THB 500 pro Tag (maximal THB 20.000) belegt. Strafen für das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis können eine Geldstrafe von THB 2.000 bis THB 100.000 und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren beinhalten.