Eine langfristige 30-Jahres-Pacht ist eine beliebte Option unter Ausländern in Thailand, die die Vorteile des Besitzes von Eigentum wünschen. Der Vorteil einer Pachtoption gegenüber einem thailändischen Nießbrauch, dem Oberflächengebrauch oder Gründung einer thailändischen Firma ist ihre relative Einfachheit. Im Gegensatz zu einem üblichen Missverständnis sind 30 Jahre die Grenze für einen Mietvertrag nach thailändischem Recht. Obwohl ein Mietvertrag eine Verlängerungsklausel enthalten kann, ist eine automatische Verlängerung nicht zulässig. Damit ein thailändischer Mietvertrag länger als drei Jahre gültig ist, muss eine thailändische Sprachfassung auf der Eigentumsurkunde des Eigentümers bestätigt werden und bei der örtlichen Landesbehörde eingetragen werden. Um rechtlich durchsetzbar zu sein, muss ein thailändischer Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden.
Insbesondere sind diese Mietverträge trotz des Todes des Vermieters oder unter Umständen, in denen das Land verkauft wird, gültig; allerdings können die Mietverträge nicht ohne die Erlaubnis des Vermieters an einen Dritten (ganz oder teilweise) übertragen oder untervermietet werden. Für den Fall, dass der Mieter seine Rechte überträgt oder ohne Erlaubnis untervermietet, kann der Mietvertrag durch den Vermieter gekündigt werden.
Thailändische Verpachtungen sind leicht zu verstehen, müssen aber den gesetzlichen Formalitäten folgen. Bei einem Mietvertrag wird immer eine angemessene rechtliche Vertretung empfohlen.