Der königliche Erlass Nr. 716 der thailändischen Steuerbehörde, der am 27. Mai 2021 in Kraft getreten ist, verlängert den thailändischen Körperschaftssteuerabzug für Mitarbeiterschulungen und damit verbundene Ausgaben im Jahr 2021.
Die Abzüge wurden Anfang letzten Jahres wieder eingeführt und wurden für einen Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 30. September 2021 verlängert. Das Dekret erlaubt einen 100%igen Ausgabenabzug für Aufwendungen, die von Körperschaften in diesem Zeitraum in Bezug auf Folgendes gezahlt werden:
✓ Die Kosten für Seminarräume, Übernachtungsmöglichkeiten, Transport und damit verbundene Kosten für Mitarbeiterschulungen in Thailand; und
✓ Die Kosten für Auslagen, die dem Reiseveranstalter nach dem Gesetz für Reiseveranstalter für solche Seminare gezahlt werden
Körperschaften, die in den Genuss der Aufwandsentschädigung kommen wollen, müssen die Kosten für die Schulungsseminare, die in Thailand stattfinden müssen, selbst tragen. Die Einhaltung der zusätzlichen Regeln, Verfahren und Bedingungen des Finanzministeriums ist für den Anspruch einer Körperschaft auf den Körperschaftssteuerabzug unerlässlich.