Unternehmer, die in Thailand Geschäfte machen möchten, Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen oder in ein Start-Up investieren möchten, können dies jetzt ganz einfach über das sogenannte Smart Visa tun. Durch das Smart Visa wurden neue Maßnahmen eingeführt, um Innovationen zu fördern und die Wirtschaft anzukurbeln. Das Smart Visa wurde 2018 in ausgewählten Branchen eingeführt, als das Königreich seinen Entwicklungsplan „Thailand 4.0“ entworfen hat.
Das Smart Visa wurde entwickelt, um hochqualifizierte Arbeitskräfte, Investoren, Führungskräfte und Start-Up-Unternehmer anzuziehen. Ausländer, die ein Smart-Visum erhalten, können in bestimmten Zielbranchen arbeiten oder investieren. Kürzlich wurden der Liste drei weitere S-Kurven-Branchen hinzugefügt, nämlich: Alternative Streitbeilegung (ADR), Umweltmanagement und erneuerbare Energien sowie Personalentwicklung in Wirtschaft und Technologie.
Abbildung 1. Smart Visa S-Kurven Branchen.
Smart Visa Qualifikationen
Es gibt fünf Smart Visa-Kategorien: „T“ für Talente, „E“ für Führungskräfte, „I“ für Investoren, „S“ für Start-ups und „O“ für Andere.
Im Allgemeinen kann das Smart „T“-Visum an Wissenschafts- und Technologieexperten vergeben werden, deren Referenzen vom Strategic Talent Center („STC“) bewertet und befürwortet werden. Diese Experten müssen ein monatliches Gehalt von 100.000 THB oder mehr haben. Die Person muss einen Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag mit einer juristischen Person in Thailand mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr haben. Der Arbeitgeber muss in einer der S-Kurven-Branchen tätig sein und eine Qualifikationsbestätigung der zuständigen Behörde, wie der nationalen Innovationsagentur („NIA“) und der Agentur zur Förderung der digitalen Wirtschaft erhalten haben.
Um sich für ein Smart „T“-Visum zu qualifizieren, müssen in bestimmten Fällen Ausländer, die im Bereich Wissenschaft und Technologie tätig sind, ein Bestätigungsschreiben einer der folgenden Institutionen einholen:
Abbildung 2. Bestätigung zur Smart Visa Qualifikation.
Das Smart „I“-Visum wird Investoren in technologiebasierten Unternehmen in jeglichen Zielbranchen gewährt. Es ist kein Mindestgehalt erforderlich. Um sich zu qualifizieren, müssen ausländische Investoren eine Eigenkapitalspritze auf eine der folgenden Arten planen:
✓ Investitionen von nicht weniger als 20 Millionen THB in ein technologiebasiertes Unternehmen in einer der Zielbranchen, entweder direkt als Einzelinvestor oder über ein Risikokapitalgesellschaft in Thailand; oder
✓ Investitionen von nicht weniger als 5 Millionen THB direkt als Einzelinvestor in ein Start-up oder Inkubator- oder Beschleunigungsprogramm, das von den zuständigen Agenturen unterstützt wird.
Das gebilligte Unternehmen muss in der High-Tech-Fertigungsbranche tätig sein oder alternativ Dienstleistungen in den Zielbranchen erbringen.
Der Inhaber eines Smart „E“-Visums muss 200.000 THB pro Monat verdienen (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) und muss mindestens eine Bachelor-Abschluss oder gleichwertigen Abschluss mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in dem entsprechenden Berufsfeld haben. Um für dieses Visum berechtigt zu sein, muss die Führungskraft einen Arbeits- oder Dienstvertrag in Thailand mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr haben und eine leitende Position wie die des Vorsitzenden oder Geschäftsführers innehaben. Das Unternehmen, das die Führungskraft einstellt, muss die gleichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wie sie unter Smart „I“ beschrieben sind.
Die Antragsteller für das ein- und zweijährige Smart „S“-Visum müssen bereits ein Start-up Unternehmen in Thailand gegründet haben. Das Unternehmen muss von der zuständigen Behörde als zu einer der Zielbranchen gehörend zertifiziert sein. Für beide Visaarten muss der Antragsteller ein Guthaben von mindestens 600.000 THB (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) auf einem Bankkonto in Thailand oder im Wohnsitzland haben. Das Bankguthaben muss mindestens drei Monate gehalten worden sein. Wenn der Antragsteller mit Ehepartner und Kindern in Thailand einreist, muss zusätzlich eine Einlage von mindestens 180.000 THB pro Person für mindestens drei Monate auf einem Konto hinterlegt sein.
Der Hauptunterschied zwischen der ein- und zweijährigen Visumoption besteht darin, dass der Antragsteller bei der zweijährigen Option mindestens 25% des Stammkapitals halten oder ein Direktor des Unternehmens sein. Bei der einjährigen Option muss der Antragsteller, wenn er nicht an einem Inkubator oder ähnlichem Programm teilnimmt, entweder ein Joint Venture mit dem öffentlichen Sektor haben oder von diesem gebilligt sein. Für beide Visaarten müssen der Antragsteller und Ehepartner sowie die unselbständigen Kinder krankenversichert sein.
Unternehmer, die ein Start-up gründen oder sich an Werbemaßnahmen für Start-ups oder Gründerlägern beteiligen möchten, können das 6-monatige Smart „S“-Visum beantragen. Antragsteller müssen einen Plan zur Gründung eines Technologie-Start-ups haben, welcher von der zuständigen Agentur, wie der nationalen Innovationsagentur (NIA), befürwortet werden muss. Antragsteller können sich auch bei Aktivitäten einbringen, welche auf die Förderung von Start-ups oder Gründerlägern abzielen, die vom Board of Investment (BOI) und NIA unterstützt werden.
Wenn sich ihre Beschäftigung ändert, müssen die Visuminhaber aller Visaarten die zuständigen Behörden benachrichtigen und zusätzliche Bestätigungen einholen. Bei der Beantragung eines Smart „S“ müssen die Antragsteller sicherstellen, dass sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Privilegien
Alle Visaarten haben ähnliche Privilegien. Alle Kategorien haben eine maximale Verlängerungsdauer von vier Jahren, mit Ausnahme des Smart „S“. Das Smart „S“-Visum hat je nach Länge des ersten Visumantrags unterschiedliche Verlängerungsintervalle. Zum Beispiel hat ein 2-jähriges Visum eine maximale Verlängerungsdauer von zwei Jahren. Das 6-monatige Visum kann ebenfalls um bis zu zwei Jahren verlängert werden.
Weitere Privilegien für alle Visaarten sind:
✓ Verlängerungen bis zu vier Jahren;
✓ Keine Arbeitserlaubnis erforderlich;
✓ 1-jährige Meldepflicht bei der Einwanderungsbehörde im One-Stop Service Center;
✓ Keine Wiedereinreisegenehmigung erforderlich;
✓ Ehepartner und Kinder dürfen in Thailand leben. Dem Ehepartner eines Smart Visuminhabers (welcher ein Smart „O“-Visuminhaber ist) ist es erlaubt, in Thailand ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten; und
✓ Zugang zum Fast Track Service an internationalen Flughäfen in Thailand..