Unternehmensdienstleistungen

Ministerium für Investment (Board of Investment, BOI) Thailand

Das BOI Thailand ist die Haupt-Regierungsbehörde, um Investitionen in Thailand zu fördern, indem es Anreize für förderungswürdige Unternehmen bietet.

Ziel des BOI ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Investitionen zu erleichtern, indem attraktive Anreize für Steuervergünstigungen angeboten werden, ausländische Produktionsbeschränkungen für Produktionstätigkeiten und Dienstleistungen gelockert werden und Beschränkungen für Grundbesitz von ausländischen Einrichtungen aufgehoben werden.

BOI Thailand fördert Investitionen in bestimmten Aktivitäten und Investitionszonen und gewährt sowohl steuerliche als auch steuerfreie Anreize, darunter:

– Erlaubnis für ausländische Investoren, Land zu besitzen
– Erlaubnis, zu 100% in ausländischem Besitz zu arbeiten
– Befreiung von der Arbeitserlaubnis und Visa-Regeln
– Befreiung von Einfuhrzöllen für Maschinen
– Körperschaftsteuerbefreiung für bis zu 8 Jahre
– Abzug von Transport-, Strom- und Wasserkosten
– Abzug von Infrastruktureinrichtungen von Projekten
– Befreiung von Einfuhrzöllen für Rohstoffe oder Grundstoffe, die bei der Herstellung von Export-Produkten benutzt werden, für 5 Jahre
– Erlaubnis für ausländische Techniker, Experten und deren Ehepartner oder Angehörige, in Thailand zu arbeiten und zu wohnen.

Förderfähige Aktivitäten

1.   Die Aktivitäten auf der dieser Bekanntmachung beigefügten Liste sind förderungswürdig.

Liste der Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen

Abschnitt 1: Landwirtschaft und landwirtschaftliche Produkte
Abschnitt 2: Bergbau, Keramik und Grundmetalle
Abschnitt 3: Leichtindustrie
Abschnitt 4: Metallprodukte, Maschinen und Transportmittel
Abschnitt 5: Elektronikindustrie und Elektrogerät
Abschnitt 6: Chemikalien, Papier und Kunststoffe
Abschnitt 7: Dienstleistungen und Versorgungsbetriebe

2.   Die Bedingungen, Rechte und Vorteile von Projekten, die Investitionsförderung erhalten, sind für jede Aktivität anzugeben.

3.   Die folgenden Tätigkeiten werden als Aktivitäten von besonderer Bedeutung und mit Vorteilen für das Land eingestuft, dem eine Körperschaftssteuerbefreiung gewährt wird, ohne dass eine Körperschaftssteuerbefreiungsobergrenze gilt:

Kategorie 1.3 Wirtschaftliche Forstplantagen (außer Eukalyptus)
Kategorie 3.9 Kreative Produktdesign- und Entwicklungszentren
Kategorie 4.11.1 Herstellung von Luftrahmen, Luftrahmenteilen und großen Flugzeuggeräten, z. B. Motoren, Flugzeugteile, Propeller und Avionik
Kategorie 5.6 Elektronisches Design
Kategorie 5.7 Software
Kategorie 7.1.1.1 Erzeugung von Elektrizität oder Dampf aus Abfällen oder Ersatzbrennstoffen
Kategorie 7.8 Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO)
Kategorie 7.9.2 Industriezonen oder Technologie-Industriezonen
Kategorie 7.10 Cloud-Dienste
Kategorie 7.11 Forschung und Entwicklung
Kategorie 7.12 Biotechnologie
Kategorie 7.13 Konstruktionsplanung 3
Kategorie 7.14 Wissenschaftliche Laboratorien
Kategorie 7.15 Kalibrierdienste
Kategorie 7.19 Berufsbildungszentren