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    Schiedsverfahren in Thailand

    Es gibt drei Schiedsgerichtsinstitute, die in Thailand tätig sind und Schiedsverfahren verwalten. Der Internationale Schiedsgerichtshof (International Court of Arbitration) ist eine Organisation zur Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten, die unter der Schirmherrschaft der Internationalen Handelskammer (ICC) arbeitet. ICC-Schiedsverfahren werden durch interne Regeln geregelt, die für alle ICC-Verfahren weltweit gelten.

    Das Thailand Arbitration Center (THAC) ist eine alternative Streitbeilegungsorganisation, die Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation für grenzüberschreitende Streitigkeiten anbietet. Es wurde in Thailand gegründet und nahm 2015 seinen Betrieb auf.

    Schließlich wurde vor Ort in Thailand das Thai Arbitration Institute (TAI) gegründet, um die Schiedsgerichtsbarkeit als Streitbeilegungsmechanismus für Zivil- und Handelssachen zu fördern und weiterzuentwickeln.

    Im Januar 2017 trat ein lang erwartetes Regelwerk in Kraft. Die “2017 Regeln” führten zu wesentlichen Änderungen in der Art und Weise, wie in Thailand Schiedsverfahren durchgeführt werden. Die Hauptziele der Rechtsvorschriften bestanden darin, die Effizienz und Beständigkeit der von der TAI verwalteten Schiedsgerichtsbarkeit zu verbessern. Viele Verfahrensunterlassungen wurden angesprochen, um eine Inkongruenz in einer gerichtlichen Auslegung zu vermeiden. Unter den Änderungen wurde die Befugnis zur Gewährung einstweiliger Maßnahmen eingeführt (Artikel 39), und Schiedsgerichten wurde das Recht zur Ausübung von Ermessensbefugnissen eingeräumt. Nach dem Arbitration Act 2002 war ein Kläger nur berechtigt, eine Eingabe beim Gericht zu machen. Ab Januar 2017 können Parteien direkt beim Tribunal eine Eingabe machen, und diese Tribunale können nun Erleichterungen gewähren.

    Weitere wichtige Änderungen der Regeln von 2003 sind:

       Das Anfechten der Bestellung von Schiedsrichtern: Während früher das Gesetz nur die Einreichung von Anfechtungen bei den thailändischen Gerichten erlaubte, ermächtigt das Regelwerk 2017 das Schiedsgericht zur allgemeinen Zuständigkeit, es sei denn, das TAI hält es für angemessen, einen Schiedsrichter zu ernennen, um die Anfechtung zu entscheiden.

       Verfahrenszeitplan: Das Schiedsgericht muss nach Rücksprache mit den Parteien den Verfahrensablauf spätestens 30 Tage nach der Ernennung des letzten Schiedsrichters festlegen, und die Prozesse dürfen nicht länger als 180 Tage dauern.

       Zustellung per E-Mail: Elektronische Korrespondenz sowie jede andere Art der Kommunikation mit dem Zustellungsnachweis gelten nach diesem Gesetz als Papierdokumente.

       Standardgemäß Einzelschiedsrichter: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird standardmäßig angenommen, dass die Anzahl der zu bestellenden Schiedsrichter eins ist.

       Sprache: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Sprache einer Schiedsvereinbarung standardmäßig die Vertragssprache.

       Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit von Schiedsverfahren ist nicht zu unterstellen, sondern explizit in den 2017 Regeln festgelegt.

    Weitere Änderungen wurden 2019 durch den Arbitration Act (No.2) eingeführt, der es nun ausländischen Schiedsrichtern und Beratern erlaubt, ihre Aufgaben in Schiedsverfahren in Thailand wahrzunehmen, sowie das Verfahren für diese Ausländer vereinfacht, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, damit sie in diesen Verfahren tätig werden können. Zuvor hielten die komplexen Genehmigungsverfahren ausländische Schiedsrichter davon ab, eine Bestellung in thailändischen Verfahren anzunehmen. Die Änderungen sind ein willkommener Fortschritt in Thailands Bestreben, ein globales Forum für Schiedsgerichtsverfahren zu werden.