Seit August 2014 ist es ausländischen Investoren in Thailand möglich, sich langfristig im Königreich aufzuhalten. Die Berechtigung für das Investitionsvisum basiert auf mehreren Kriterien. Der Ausländer muss:
1. Im Besitz eines Nichteinwanderungsvisums sein.
2. Mindestens 10 Millionen Baht nach Thailand überweisen.
Und
3. Eine oder eine Kombination der folgenden Punkte mit einem Wert von insgesamt 10 Millionen Baht.
✓ Kauf oder Miete eines Eigentumswohnungsprojekts.
✓ Guthaben auf einem Festgeldkonto bei einer mehrheitlich in thailändischem Besitz befindlichen Bank.
✓ Kauf und Besitz von Anleihen der thailändischen Regierung und/oder staatlicher Unternehmen.
Das Investitionsvisum ist jährlich verlängerbar, solange die oben genannten Investitionen beibehalten werden.
Wie bei anderen Visa auch, müssen die Inhaber eines Investitionsvisums alle 90 Tage ihre Adressen melden und dürfen nur mit einer Arbeitserlaubnis in Thailand arbeiten.
Die Familienmitglieder eines Investors sind ebenfalls für einen Langzeitaufenthalt in Thailand berechtigt, solange sie ihre Beziehungen nachweisen können. Familienmitglieder, die sich qualifizieren, sind Eltern, Ehepartner und Kinder. Sie dürfen auch in Thailand arbeiten, sofern sie eine Arbeitserlaubnis haben.
Das Anwaltsteam von MPG ist bereit, sich mit Ihnen zu treffen, um Ihre Berechtigung für Ihr Investitionsvisum zu besprechen und zu bearbeiten.