Das thailändische Heiratsvisum kann dem ausländischen Ehepartner eines thailändischen Bürgers erteilt werden. Der ausländische Ehepartner muss nicht nur legal verheiratet sein, sondern auch die finanziellen und sonstigen Anforderungen erfüllen, die von der Einwanderungsbehörde festgelegt werden. Die Arbeit in Thailand ist für Heiratsvisa-Inhaber erlaubt, vorausgesetzt, dass eine gültige Arbeitserlaubnis vor Beginn der Arbeit erhalten wird.
Im Folgenden sind die Anspruchsvoraussetzungen an den Ehegatten aufgeführt:
1. Rechtlich mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet.
2. Erfüllt eines der folgenden finanziellen Anforderungen:
- Einsparungen von mindestens THB 400.000 in einer thailändischen Bank für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten vor der Beantragung eines Visums.
- Monatliches Einkommen von mindestens THB 40.000.
Das Heiratsvisum gilt für ein Kalenderjahr und ist jährlich verlängerbar.
Im Falle einer Scheidung wird das Hochzeitsvisum beendet; unter bestimmten Umständen können die Visuminhaber jedoch bis zum natürlichem Ablauf ihrer Heiratsvisa in Thailand bleiben.