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Fristverlängerung für die Einreichung des Verrechnungspreis-Offenlegungsformulars

Das Finanzministerium hat eine achttägige Verlängerung der Frist für Unternehmen angekündigt, um eine Online-Kopie des Formulars zur Offenlegung von Verrechnungspreisen einzureichen. Die Frist wurde von 150 Tagen auf 158 Tage nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums verlängert. Nur Unternehmen, die eine Online-Kopie des Offenlegungsformulars einreichen, erhalten die Verlängerung. Unternehmen, die eine gedruckte Kopie des Formulars einreichen, sind nicht förderfähig.

 

Fristverlängerung für die Einreichung des Verrechnungspreis-Offenlegungsformulars

Ankündigung des Finanzministeriums, 20. Mai 2020.

Zur Unterstützung von Unternehmen und juristischen Partnerschaften, die verpflichtet sind, das Formular zur Offenlegung von Verrechnungspreisen online einzureichen, und zur Unterstützung des nationalen Masterplans für elektronische Zahlungen hat der Finanzminister gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Einnahmenkodex eine Fristverlängerung für die Online-Einreichung des Offenlegungsformulars genehmigt. Die Verlängerung wird nach dem Gesetz wie folgt gewährt:

Artikel 1: Die Frist für die Online-Einreichung des Offenlegungsformulars wird auf 158 Tage nach dem letzten Tag des Rechnungszeitraums verlängert. Früher war die Frist 150 Tage nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Das Formular ist zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Januar 2021 einzureichen.

Artikel 2: Unternehmen und juristische Partnerschaften kommen für die in Artikel 1 genannte Fristverlängerung nur in Betracht, wenn sie das reguläre Offenlegungsformular und zusätzliche Formulare online einreichen. Die Fristverlängerung wird nicht für diejenigen gewährt, die sowohl eine gedruckte als auch eine Online-Kopie des Formulars einreichen.

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