Am 21. Dezember 2020 genehmigte das thailändische Investitionsministerium (Board of Investment, BOI) Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Zielindustrien und zur Beschleunigung der Einführung digitaler Technologien.
Großprojekte
Projekte in den Zielindustrien haben Anspruch auf eine zusätzliche Körperschaftssteuerbefreiung von 50% für einen Zeitraum von 5 Jahren, zusätzlich zu der Standard-Körperschaftssteuerbefreiung des BOI von 5-8 Jahren. Um sich zu qualifizieren, muss das Projekt innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des BOI-Förderzertifikats eine Investition von mindestens 1 Milliarde Baht aufweisen. Projekte können den zusätzlichen Steueranreiz zwischen dem 4. Januar 2021 und dem 30. Dezember 2021 beantragen.
Einführung digitaler Technologie
Bestehende Projekte, die die Einführung digitaler Technologien fördern, wie z.B. Software-Integration, künstliche Intelligenz (KI), maschinelles Lernen oder Big-Data-Analysen, können für weitere drei Jahre eine Körperschaftssteuerbefreiung von 50% erhalten. Qualifizierte Projekte können den Steueranreiz bis Ende 2022 beantragen.
Fristverlängerung für Sonderwirtschaftszonen (SWZ)
Das BOI hat die Antragsfrist für Anreize für Projekte in den zehn SEZs in den Grenzgebieten Thailands (in den Provinzen Tak, Sa Kaeo, Trat, Mukdahan, Songkhla, Chiang Rai, Nong Khai, Nakorn Phanom, Kanchanaburi und Narathiwat) verlängert. Anträge für das SEZ-Anreizprogramm können bis Ende 2022 eingereicht werden.
Fristverlängerung für fünf südliche Provinzen
Die Antragsfrist für Anreize, die für Projekte in fünf südlichen Provinzen (Pattani, Narathiwat, Satun, Songkhla und Yala) gewährt werden, wurde bis Ende 2022 verlängert. Projekte in diesen Gebieten kommen in den Genuss einer 8-jährigen Befreiung von der Körperschaftssteuer, gefolgt von weiteren 5 Jahren mit 50% Ermäßigung.
Genomics-Projekt erhält Status einer Wirtschaftszone
Das Genomics Thailand Projekt an der Burapha Universität im Eastern Economic Corridor (EEC) hat den gleichen Status wie andere Wirtschaftszonen im EEC erhalten, nämlich EECi, EECd, EECa und EECmd. In der Folge kommt das Projekt in den Genuss des gleichen Anreizpakets wie andere EEC-Investitionen, wie z. B. die Befreiung von der Körperschaftssteuer für bis zu dreizehn Jahre.