News

Back

Abteilung für Geschäftsentwicklung verdeutlicht die Verwendung elektronischer Zertifikate

Abteilung für Geschäftsentwicklung Ankündigung, 22. Mai 2020

Erläuterungen zur elektronischen Fassung des Zertifikats der juristischen Person

Am 2. Oktober 2018 verabschiedete das Kabinett einen Beschluss, die digitalen Dienste der Regierung zu entwickeln und staatliche Behörden in Richtung Digitalisierung zu treiben, mit dem Ziel, bequeme, schnelle und kostengünstige Dienstleistungen bereitzustellen und gleichzeitig das Volumen der Dokumentenspeicherung zu reduzieren.

Mit diesen Zielen vor Augen, staatliche Stellen können Dokumente aus verschiedenen Abteilungen per Fax und E-Mail fordern. Folglich wird die Abteilung für Geschäftsentwicklung (Department of Business Development, DBD) das Zertifikat der juristischen Person nun elektronisch ausstellen und Kopien von Unternehmensdokumenten über die Kanäle e-Service und e-Certificate des Departements zertifizieren. Das DBD hat auch die Public Key Infrastructure (PKI) Technologie implementiert, die digitale Signaturen gemäß den Regeln und Vorschriften des Electronic Transactions Act (2001) verwendet.

Um Aufschluss über die Verwendung und Gültigkeit dieser elektronischen Zertifikate zu geben, hat das DBD folgende Klarstellungen erlassen:

1.   Die elektronische Fassung des Zertifikats der juristischen Person bestätigt die Richtigkeit der von der juristischen Person beim DBD registrierten Informationen, da diese Informationen am Tag der Ausstellung des Zertifikats angegeben wurden. Die juristische Person kann ihre registrierten Informationen jederzeit ändern. Daher ist die elektronische Version des Zertifikats aktuell, bis die juristische Person einen Antrag auf Änderung ihrer Daten beim DBD stellt. Wenn eine staatliche Stelle oder ein privates Unternehmen die Richtigkeit der registrierten Informationen überprüfen möchte, sollte der Bereitstellung korrekter und aktueller Informationen und nicht der Gültigkeit des Zertifikats Priorität eingeräumt werden.

2.   Das elektronische Zertifikat juristischer Personen, das vom Registrar mit einer digitalen Signatur unterzeichnet wurde, ist so wirksam und gültig wie reguläre Regierungsdokumente. Es ist sicher und konform mit internationalen Standards, und es kann als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden.

3.   Das vom DBD ausgestellte elektronische Zertifikat der juristischen Person kann auf zwei Arten zertifiziert werden: durch 1) einen QR-Code oder 2) eine Referenznummer unterhalb des Zertifikats, die genau so auf dem elektronischen Zertifikat der juristischen Person erscheinen muss.

Wer aktuelle Informationen über eine juristische Person prüfen möchte, kann dies über das ‘DBD DataWarehouse’, das auf der Website des DBD’s oder durch die App ‘DBD Service’ aufgerufen werden kann. Jede staatliche Stelle, die ihre Daten mit dem DBD verknüpft hat, kann auch sofort nach aktuellen Informationen über juristische Personen suchen.

Finanzministerium vereinfacht Verfahren zur Mehrwertsteuer-Registrierung

Anpassung der Einhaltungsregeln als Reaktion auf COVID 19 Maßnahmen

Eine einfachere Art, in Thailand Geschäfte zu tätigen