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Wie man eine Import-/Exportlizenz in Thailand erhält

Import-/Exportlizenz 

Handels- oder Produktionsunternehmen sind oft in den Import und Export von Produkten und Rohstoffen involviert. In Thailand müssen sich Personen oder Unternehmen, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, beim thailändischen Zollamt registrieren und eine papierlose Import-/Export-Zolllizenz beantragen.

Die Lizenz erlaubt es Unternehmen, in der thailändischen Zolldatenbank registriert zu werden und Transaktionen unter dem Firmennamen für Import- oder Exportzwecke durchzuführen.

Abbildung. Der 5-stufige Applikationsprozess.

Wie man eine Import-/Exportlizenz beantragt

Schritt 1 – Registrierung zur Nutzung des elektronischen Zollsystems

Der Import und Export von Waren nach Thailand erfolgt über das elektronische Online-Zollsystem. Unternehmen müssen ein digitales Zertifikat verwenden, das als elektronische Signatur fungiert, um die Identität der Person oder des Unternehmens zu bestätigen, die das System nutzen. Online-Vorgänge in Thailand erfordern generell die Verwendung eines digitalen Zertifikats, und die Import-/Export-Registrierung ist keine Ausnahme.

Unternehmen haben die Wahl, sich direkt über ihr eigenes Büro oder mit Hilfe eines Agenten für das elektronische Zollsystem zu registrieren. Bei einer direkten Registrierung muss das Unternehmen:

   e-Customs-Software auf dem IT-System des Unternehmens installieren

   Registrierung bei der thailändischen Zollbehörde

   Testen und prüfen Sie die Bereitschaft des Nachrichtenaustauschs mit dem elektronischen Zollsystem

Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, stellt das Büro für Kommunikation und IT eine elektronische Zoll-Registrierungs-ID aus, mit der der Registrierungsprozess durchgeführt wird.

Schritt 2 – Kontrollierte Waren überprüfen

Da nicht alle Waren eine Genehmigung für den Import oder Export benötigen, müssen Unternehmen bei der Zollbehörde prüfen, ob die Waren eine Genehmigung benötigen. Für den Export gibt es etwa 50 genehmigungspflichtige Warenkategorien, darunter Bäume und Saatgut.

Import von „Red Line“ -Waren

Unternehmen müssen auch feststellen, ob die Waren als „Red Line“-Waren klassifiziert sind. Die thailändischen Vorschriften klassifizieren „Red Line“-Waren als solche, die als hohes Risiko angesehen werden oder eine zusätzliche Überprüfung und Zertifizierung erfordern. Es gibt derzeit keine endgültige Liste von „Red Line“-Gütern und ein Unternehmen wird bei Antragstellung darüber informiert, ob seine Güter als „Red Line“-Güter eingestuft sind. Zu den üblichen Waren der „Red Line“ gehören jedoch Lebensmittel, Getränke und Pflanzen. Für den Import von „Red Line“-Gütern sind eine Reihe von Dokumenten erforderlich, darunter:

   Frachtbrief oder Luftfrachtbrief

   Rechnung

   Packliste

   Importlizenz

   Ursprungszeugnisse

   Andere relevante Dokumente (z. B. Liste der Inhaltsstoffe, technische Standardzertifikate usw.)

Exportieren von „Red Line“-Waren

Um „Red Line“-Waren zu exportieren, müssen Unternehmen zusätzliche Dokumente vorlegen, bevor die Sendung Thailand verlässt. Die Dokumente, die enthalten sein müssen, sind die folgenden:

   Rechnung

   Exportlizenz

   Andere relevante Dokumente (z. B. Zulassung der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde, Informationen zum Bestimmungsort usw.)

Schritt 3 – Einreichung und Verifizierung der Erklärung

Unternehmen müssen die Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung zusammen mit den folgenden Belegen einreichen:

   K1-Antrag (Seiten 1 und 2)

   Kopie der eidesstattlichen Versicherung des Unternehmens (innerhalb von sechs Monaten aktualisiert)

   Zwei Kopien der Umsatzsteuerbescheinigung (Phor Phor 20)

   Kopie der ersten Seite des Bankkontos und des Kontoauszugs

   Kopie der Stempelregistrierung (BAJ 3)

   Kopie des Reisepasses

   Vollmacht (Seite 3 des K1-Antrags)

Alle Dokumente werden vom Zoll auf Vollständigkeit geprüft. Durch die Einreichung wird festgestellt, ob es sich bei der Sendung um eine „Red Line“ oder „Green Line“ handelt, und die Zollberechnung, der Zolltarif und die Bewertung der Waren werden festgelegt.

Schritt 4 – Zahlung von Zöllen und Steuern

Alle Import-/Exportzölle und Steuern müssen per elektronischer Überweisung über BAHTNET der thailändischen Zentralbank, Krung Thai Bank und EDI bezahlt werden. Alternativ kann die Zahlung auch bei der Zollbehörde erfolgen.

Im Allgemeinen werden auf Waren, die aus Thailand importiert oder exportiert werden, Zölle erhoben, es gibt jedoch eine Reihe von Artikeln, die davon befreit sind. Unternehmen sollten sich bei der Zollbehörde erkundigen, ob die Waren, die sie importieren/exportieren, zollpflichtig sind oder nicht.

Schritt 5 – Inspektion und Freigabe der Fracht 

Der Zoll verlangt, dass der Importeur/Exporteur die verifizierte Erklärung zusammen mit dem Zahlungseingang im Lager vorlegt. Danach wird die Ladung einer Inspektion unterzogen, bevor sie freigegeben wird. Für Waren der „Green Line“ ist nur eine einfache Online-Prüfung erforderlich. Bei Waren der „Red Line“ werden jedoch die Begleitdokumente geprüft, und die Fracht selbst wird von Zollbeamten vor Ort inspiziert. Die geprüfte Fracht muss mit der Deklaration übereinstimmen. Sobald dies bestätigt ist, kann die Ladung freigegeben werden.

Nach der Anmeldung

In der Regel geht der Antragsprozess recht zügig vonstatten, und Unternehmen können damit rechnen, einen Tag nach der Antragstellung eine Rückmeldung zu erhalten. Daraufhin erhalten die Antragsteller eine Firmenlizenznummer, die es ihnen ermöglicht, den Import oder Export von Waren durchzuführen. Die Import-/Exportlizenz ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig.

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