Weitere Verlängerung der Steuerfristen als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19
Nr. 53/2063, 12. Mai 2020 Die Finanzabteilung des Finanzministeriums hat die Frist für Unternehmer, ihre Steuererklärungen einzureichen und Steuern online zu zahlen, als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 verlängert. Die Einreichung und Zahlung der Steuer wird wie folgt verschoben: Anmerkungen: 1. Formular 30: MwSt. auf Inlandsverkäufe von Gegenständen und Dienstleistungen. 2. Formular 36: MwSt. … Weitere Verlängerung der Steuerfristen als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 weiterlesen
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