Vorübergehende Genehmigung von Kopien von Ursprungszeugnissen für die Zollabfertigung
Bekanntmachung Nr. 6 des Zollamtes 81/2020 Um den Importeuren von Waren die Verpflichtung zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses (Formblatt E) für Zollleistungen während des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19) zu erleichtern, hatte der Generaldirektor der Zollabteilung eine Bekanntmachung veröffentlicht, die bis zum 30. September 2020 in Kraft treten soll, und erklärte die Mitteilung Nr. 47/2020 für ungültig. … Vorübergehende Genehmigung von Kopien von Ursprungszeugnissen für die Zollabfertigung weiterlesen
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