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Vorübergehende Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge

Am 28. Mai 2021 erließ das Arbeitsministerium eine Ministerialverordnung, zur Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese vorübergehende Maßnahme wurde eingeführt, um die finanziellen Belastungen inmitten des jüngsten COVID-19-Ausbruchs in Thailand zu verringern.

Die genehmigten Ermäßigungsraten werden vom 01. Juni 2021 – 31. August 2021 in Kraft treten. Nachfolgend sind die geltenden Sätze im Vergleich zu den Regelungen vor und nach dem Ermäßigungszeitraum dargestellt.

Anfang dieses Jahres veröffentlichte die Mahanakorn Partners Group einen Artikel über die Genehmigung ähnlicher Ermäßigungen durch das thailändische Kabinett, die von Januar 2021 bis April 2021 gelten sollten. Dies und die jüngste Ankündigung deuten darauf hin, dass die thailändische Regierung diese Ermäßigungen verlängern könnte, wenn die Unternehmen im Zuge der Pandemie weiterhin schwerwiegende finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.

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