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Verlängerte Fristen für die elektronische Abgabe und Zahlung von Steuererklärungen

Am 15. Dezember 2020 kündigte das thailändische Finanzamt weitere achttägige Verlängerungen für die elektronische Abgabe von Steuererklärungen und Zahlungen an. Die bisherige Verlängerungsregelung sollte am 31. Januar 2021 auslaufen, wird aber nun bis zum 31. Januar 2024 verlängert.

Um in den Genuss der achttägigen Nachfrist zu kommen, müssen die Steuererklärungen über das Online-System eingereicht werden. Ein Steuerzahler, der seine Steuererklärung zunächst in Papierform einreicht und sie dann über das Online-System erneut einreicht oder umgekehrt, qualifiziert sich nicht.

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