Thailand will Abschreibungskriterien für uneinbringliche Forderungen ändern
Am 19. Januar 2021 genehmigte das thailändische Kabinett die vom Finanzministerium vorgeschlagene Verordnung zur Überarbeitung der Kriterien für die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen für Unternehmen, juristische Personengesellschaften und Finanzinstitute („Verordnung“). Nach ihrer Verabschiedung wird die neue Verordnung rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Änderung steht im Einklang mit TFRS 9, Thailands neuem … Thailand will Abschreibungskriterien für uneinbringliche Forderungen ändern weiterlesen
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