Thailand unterwirft ausländische E-Service-Anbieter der Umsatzsteuer
Am 10. Februar 2021 wurde das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (Nr. 53) („Amendment“) im thailändischen Staatsanzeiger bekanntgegeben. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes sind ausländische Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für nicht umsatzsteuerregistrierte Nutzer in Thailand anbieten, für die Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt (Revenue Department, RD) verantwortlich. Die Änderung trat am Tag nach ihrer … Thailand unterwirft ausländische E-Service-Anbieter der Umsatzsteuer weiterlesen
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