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Steuerupdate: Steuerliche Anreize zur Förderung des sozialen Wohls

Königliche Erlasse wurden am 22. Juni 2020 im Regierungsanzeiger (Government Gazette) veröffentlicht und sehen Steuerbefreiungen für gemeinnützige Spenden, Ausbildung und Beschäftigung, COVID-19-Unterstützung und Umweltinitiativen vor.

Um Steuerprivilegien erfolgreich geltend zu machen, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie die Verfahren und Vorschriften des Finanzministeriums sowie zusätzliche Anforderungen einhalten.

Umwelt

Ausgabenummer 694: Körperschaftsteuerbefreiung für Gesellschaften oder juristische Personengesellschaften für Nettogewinne aus dem inländischen Verkauf von Emissionsgutschriften 

Treibhausgasemissionsreduktionsprojekte, die bei der Thailand Greenhouse Gas Management Organization (TGO) registriert sind, können eine Körperschaftsteuerbefreiung auf Nettogewinne aus dem Verkauf von Emissionsgutschriften im Rahmen des Thailand Voluntary Emission Reduction Program (T-VER) beanspruchen.

Um für die Ausnahme in Betracht zu kommen, muss das Projekt zwischen dem 23. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2020 bei der TGO registriert sein. Die Befreiung kann auf Nettogewinne aus dem Verkauf von Emissionsgutschriften auf dem Inlandsmarkt für drei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume angewendet werden, beginnend mit dem Abrechnungszeitraum, in dem die TGO dem Projekt die Emissionsgutschrift ausgestellt hat.

Ausgabenummer 702: 25% Körperschaftssteuerabzug für Unternehmen oder juristische Personengesellschaften für den Kauf biologisch abbaubarer Kunststoffprodukte 

Um Kunststoffabfälle zu reduzieren, haben Unternehmen oder juristische Partnerschaften, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 biologisch abbaubare Kunststoffprodukte erwerben, Anspruch auf einen zusätzlichen Körperschaftssteuerabzug von 25% der Kosten. Die biologisch abbaubaren Kunststoffprodukte müssen vom Amt für Arbeitswirtschaft zertifiziert sein.

 

Spenden

Ausgabenummer 696: Befreiung von Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, spezifischer Gewerbesteuer und Stempelsteuer für Sportsponsoren, die Geld oder Vermögen an die Sports Authority of Thailand, das Provincial Sports Committee, den Provincial Sports Association oder den National Sports Development Fund gespendet haben

Juristische Personen und Einzelpersonen können für Spenden, die über das E-Spendensystem des Finanzministeriums vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 getätigt werden, einen Einkommenssteuerabzug von 200% sowie Befreiungen von der Mehrwertsteuer, der spezifischen Gewerbesteuer und der Stempelsteuer in Anspruch nehmen, um Folgendes zu unterstützen:

1.   Organisationen: die Sports Authority of Thailand, das Provincial Sports Committee, die Provincial Sports Association und der National Sports Development Fund;

2.   Artikel: Sportausrüstung, Training, Wettkämpfe, Sportzentrum Entwicklung, Sport-Event-Management, Athleten Entwicklung und Unterstützung für Sportpersonal.

Spenden von Geld oder Vermögenswerten sind vom steuerbaren Einkommen oder Nettogewinn in doppelter Höhe des gespendeten Betrags abzugsfähig. Für Einzelpersonen darf der Abzug 10% des steuerpflichtigen Einkommens nach allen Zulagen und Abzügen nicht überschreiten; für Unternehmen darf der Abzug 10% des Nettogewinns vor allen Abzügen für gemeinnützige Zwecke, Bildung oder Sport nicht überschreiten.

Ausgabenummer 699: Befreiung von Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, spezifischer Gewerbesteuer und Stempelsteuer für Spenden von Unternehmen oder juristischen Partnerschaften, die das Industrie 4.0 „Zentrum für Personalentwicklung“ unterstützen

Unternehmen können vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Steuerabzug von 300% für die Kosten von Vermögenswerten geltend machen, die einem Industrie 4.0 „Zentrum für Personalentwicklung“ gespendet wurden. Abhängig von den gesamten Jahreseinnahmen des Unternehmens darf der Steuerabzug 60%, 9% oder 6% der Jahreseinnahmen nicht überschreiten und wird auf 100 Millionen Baht begrenzt.

Die Vermögenswerte dürfen keinen Anspruch auf Steuervorteile nach einem anderen Königlichen Erlass haben. Unternehmen, die nach dem Gesetz über die Investitionsförderung von der Körperschaftsteuer befreit sind, zielgerichtete Industrieunternehmen oder Unternehmen des östlichen Wirtschaftskorridors können den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.

Ausgabenummer 706: Befreiung von Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, spezifischer Gewerbesteuer und Stempelsteuer für Privatpersonen und Körperschaften oder Unternehmenspartnerschaften für Online-Spenden von Geld und Vermögen an das thailändische Rote Kreuz vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Juristische Personen und Einzelpersonen können für Spenden, die über das E-Spendensystem des Finanzministeriums an das thailändische Rote Kreuz vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 getätigt werden, einen Einkommenssteuerabzug von 200% sowie Steuerbefreiungen von der Mehrwertsteuer, der spezifischen Gewerbesteuer und der Stempelsteuer geltend machen. Für Einzelpersonen darf der Abzug 10% des steuerpflichtigen Einkommens nach allen Zulagen und Abzügen nicht überschreiten; für Unternehmen darf der Abzug 10% des Nettogewinns vor allen Abzügen für gemeinnützige Zwecke, Bildung oder Sport nicht überschreiten.

 

Ausbildung und Beschäftigung

Ausgabenummer 697: Einkommensteuerbefreiung für Unternehmen oder juristische Partnerschaften, die inländische Seminare für Arbeitnehmer anbieten, um den heimischen Tourismus zu fördern und die Wirtschaft des Landes zu stimulieren

Um den inländischen Tourismus zu fördern, das Hotelgewerbe zu unterstützen und die thailändische Wirtschaft anzukurbeln, können Unternehmen einen zusätzlichen Körperschaftssteuerabzug auf 100% der Kosten für in Thailand abgehaltene Mitarbeiterschulungsseminare geltend machen, einschließlich Seminarräume, Unterkunft, Transport, an Reiseveranstalter gezahlte Dienstleistungsgebühren und andere damit verbundene Kosten. Der Abzug kann bei Schulungsseminaren geltend gemacht werden, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.

Ausgabenummer 704: Befreiung von der Einkommensteuer für Unternehmen oder juristische Personengesellschaften, die ehemalige Häftlinge beschäftigen, die aus der Haft entlassen wurden.

Unternehmen können einen zusätzlichen Abzug von 50% für die Kosten verlangen, die für die Einstellung eines ehemaligen Häftlings mit einem Gehalt von nicht mehr als 15.000 Baht/Person/Monat gezahlt werden.

Der Abzug kann auf die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 angefallenen Beschäftigungskosten geltend gemacht werden. Sie gilt nicht länger als drei Jahre nach dem Tag der Beschäftigung.

Der Arbeitgeber darf für die Kosten ehemaliger Häftlinge keine Steuervorteile nach einem anderen Königlichen Erlass geltend machen. Unternehmen sollten Quellensteuererklärungen für die betreffenden Mitarbeiter über das E-Filing-System des Finanzministeriums einreichen.

 

COVID-19

Ausgabenummer 700: Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Produkten, die zur Behandlung, Diagnose oder Vorbeugung von COVID-19 verwendet werden und an staatliche Krankenhäuser, Organisationen oder Wohltätigkeitsorganisationen gespendet werden.

Die Mehrwertsteuerbefreiung kann Unternehmen und juristischen Personengesellschaften gewährt werden, die Waren im Zusammenhang mit der Behandlung, Diagnose oder Prävention von COVID-19 einführen und diese an staatliche Krankenhäuser, Regierungsorganisationen sowie Wohltätigkeitsorganisationen und Pflegeheime gemäß Abschnitt 47 Absatz 7 (b) des Steuergesetzbuches spenden. Die Mehrwertsteuerbefreiung kann für Produkte beantragt werden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 28. Februar 2021 eingeführt wurden.

Unternehmen, die die Mehrwertsteuerbefreiung beantragen, dürfen bei der Berechnung der Körperschaftsteuer oder der Mehrwertsteuer die Kosten der eingeführten und gespendeten Gegenstände nicht als Aufwand abziehen.

Ausgabenummer 701: Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerbefreiung für Einzelpersonen, Unternehmen oder juristische Personengesellschaften für Spenden von Geld oder Vermögenswerten an das Büro des Premierministers für COVID-19-Unterstützung vom 5. März 2020 bis 5. März 2021.

Einzelpersonen und Unternehmen können für Spenden von Geld oder Vermögenswerten an den COVID-19-Fonds der Regierung, die über das E-Filing-System des Finanzministeriums vom 5. März 2020 bis 5. März 2021 getätigt werden, einen Einkommenssteuerabzug und eine Mehrwertsteuerbefreiung beantragen.
Privatpersonen und Unternehmen können 100% des gespendeten Betrags abziehen. Bei Einzelpersonen darf der abgezogene Betrag 10% des steuerpflichtigen Einkommens nach Abzug aller Aufwendungen nicht überschreiten. Bei Unternehmen darf der abgezogene Betrag 2% des Nettogewinns nicht überschreiten.

Die gespendeten Vermögenswerte sind für die Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit.

 

Krankenversicherung

Ausgabenummer 365: Höherer Steuerfreibetrag für Einkünfte aus der Krankenversicherung

Um die Bürger zu motivieren, sich für eine Krankenversicherung anzumelden, können die Einkommensteuerzahler eine höhere Zulage für den Betrag der Krankenversicherungsprämien beantragen.

Für Versicherungsprämien, die ab dem 1. Januar 2020 gezahlt werden, können Steuerzahler bis zu 25.000 Baht für Krankenversicherungsprämien abziehen, die an eine Lebens- oder Nichtlebensversicherung in Thailand gezahlt werden. Dieser Abzug, zusammen mit Abzügen für Lebensversicherungen Prämien und Lebensunterhaltszulagen, darf nicht mehr als 100.000 Baht insgesamt betragen.

Steuerupdate: Körperschaftsteuererleichterungen – SWZ, Maschinen und Hotels

2019-2020 Steuer-Update

Zwei Updates zum Grundsteuergesetz: Neue Kriterien und eine COVID-19-Steuerermäßigung

Weitere Verlängerung der Steuerfristen als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19

Steuerliche Einblicke Thailand: Körperschaftssteuerabzüge für Investitionen in Maschinen

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