Die Hindernisse für Ausländer in Thailand können mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung abgemildert und dann mit der Einbürgerung in die thailändische Staatsbürgerschaft vollständig beseitigt werden. Zu den Vorteilen des Erwerbs der thailändischen Staatsbürgerschaft gehören die Möglichkeit, mehr als 49% der Anteile an einem thailändischen Unternehmen zu besitzen; das Recht, Land und Eigentum zu besitzen; die Befreiung von der dokumentarischen Last der thailändischen Einwanderungsverfahren; die Möglichkeit, in Thailand ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten; und ein leichterer Zugang zu Bankprodukten.
Für Antragsteller mit Wohnsitz in Bangkok beginnen Anträge auf Einbürgerung in die thailändische Staatsbürgerschaft bei der Sonderabteilung der Königlich Thailändischen Polizei und gehen dann zur Prüfung und Genehmigung an das Innenministerium.
Die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung hängen von den Umständen des Antragstellers ab. In den meisten Fällen, es sei denn, der Antragsteller weist eine starke Beziehung zu Thailand nach (z.B. Heirat mit einem thailändischen Staatsbürger, Kinder mit thailändischer Staatsbürgerschaft), muss er einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben und sich mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Thailand aufgehalten haben.
Wenn der Antragsteller die Einbürgerung über den Weg des Daueraufenthalts beantragt, muss er die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Ein juristischer Erwachsener sowohl nach thailändischem Recht als auch nach dem Recht des Landes des Antragstellers sein.
2. Hat gutes Verhalten in Bezug auf Strafregister, politische Aktionen und Verhalten im Zusammenhang mit Drogen gezeigt.
3. Hat eine stabile Karriere. Der Antragsteller muss über eine Arbeitserlaubnis des Amtes für Arbeitserlaubnis oder des Landesarbeitsamtes und ein Mindesteinkommen verfügen, das die folgenden Kriterien erfüllt:
3.1. Wenn der Antragsteller keine enge Beziehung zum Königreich Thailand hat, muss er über ein Einkommen von mindestens 80.000 Baht pro Monat verfügen.
✓ Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der Ausländer eine Einkommensbescheinigung zusammen mit Dokumenten einreichen, aus denen hervorgeht, dass er seit mehr als drei Jahren Einkommenssteuer gezahlt hat, oder Dokumente, aus denen hervorgeht, dass er im Jahr vor der Einreichung des Antrags auf Einbürgerung in die thailändische Staatsbürgerschaft persönliche Einkommenssteuer für ein Einkommen von mindestens 100.000 Baht gezahlt hat.
3.2. Wenn der Antragsteller eine enge Beziehung zum Königreich Thailand hat (z.B. einen thailändischen Staatsbürger heiraten, ein Kind mit thailändischer Staatsbürgerschaft haben oder eine Hochschulausbildung in Thailand absolvieren), muss er über ein Einkommen von mindestens 40.000 Baht pro Monat verfügen.
✓ Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der Ausländer eine Einkommensbescheinigung zusammen mit Dokumenten einreichen, aus denen hervorgeht, dass er seit mehr als drei Jahren Einkommenssteuer gezahlt hat, oder Dokumente, aus denen hervorgeht, dass er im Jahr vor der Einreichung des Antrags auf Einbürgerung in die thailändische Staatsbürgerschaft persönliche Einkommenssteuer für ein Einkommen von mindestens 50.000 Baht gezahlt hat.
4. Die Erlaubnis haben, sich im Königreich Thailand gemäß Einwanderungsgesetz B.E. 2522 aufzuhalten. Um dies zu beweisen, muss der Antragsteller ein Aufenthaltszertifikat, eine Bescheinigung über eine ausländische Identität oder eine zivile Registrierung (tabien baan) (Tor.Ror.14) vorlegen.
5. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Einbürgerung in die thailändische Staatsbürgerschaft muss der Antragsteller seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Thailand wohnhaft gewesen sein (d.h. Daueraufenthalt).
✓ Dies wird durch ein Aufenthaltszertifikat, eine Bescheinigung über die Identität des Ausländers oder eine zivilrechtliche Registrierung (Tor.Ror.14) bescheinigt.
6. Der Antragsteller muss thailändische Sprachkenntnisse nachweisen. Er oder sie muss in der Lage sein, die thailändische Sprache zu sprechen, zu hören und zu verstehen, sowie die thailändische Nationalhymne und die thailändische königliche Hymne singen können.
Einige Anforderungen werden in besonderen Fällen reduziert, wie z.B. bei der Heirat mit einem thailändischen Ehepartner. Beispielsweise muss im Falle eines Antragstellers, der der Ehemann eines thailändischen Staatsangehörigen ist, die Ehe seit mindestens drei Jahren rechtmäßig eingetragen sein, und der Antragsteller muss sich ununterbrochen in Thailand aufgehalten haben (beglaubigt entweder durch Tor.Ror.13 oder Tor.Ror.14).
Für weitere Informationen über die Voraussetzungen für die thailändische Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte an einen unserer Berater unter [email protected].