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Stiftungsgründung in Thailand

Eine Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, Wohltätigkeit, Religion, Wissenschaft, Literatur, Bildung oder ein öffentliches Interesse zu unterstützen. Sie werden durch Geld finanziert, das von Einzelpersonen, Familien oder Unternehmen gespendet wird, das wiederum von der Stiftung investiert wird. Die Einnahmen aus diesen Stiftungsgeldern werden dann werden dann für Zuschüsse und die Durchführung von Programmen verwendet.

Das thailändische Gesetz verbietet es, einem Vermögensverwalter, Direktor oder Mitglied, direkt von dem Gewinn zu profitieren, den eine Stiftung bei der Ausübung ihrer philanthropischen Pflichten erzielt. Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Stiftung beim Standesbeamten des Bezirks registriert ist, der für den Ort zuständig ist, an dem sich der Hauptsitz der Stiftung befindet.

In Thailand ist eine Stiftung gesetzlich verpflichtet, Folgendes zu beachten:

1.  Es muss Vermögenswerte als Finanzierungsquelle für seinen Betrieb zugewiesen haben.
2.  Die Mittel der Stiftung dürfen nur zur Erfüllung ihrer Ziele, die Tätigkeiten von öffentlichem Interesse, Religion, Kunst, Wissenschaft, Literatur, Bildung oder ähnlichem sind, verwendet werden und nicht zum persönlichen Vorteil.
3.  Einnahmen und Vermögen dürfen nur für Aktivitäten verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit den Zielen der Stiftung stehen und nicht auf die Mitglieder aufgeteilt werden.
4.  Seine Gründer müssen die Stiftung als juristische Person registrieren. Als solche muss eine Stiftung Folgendes haben: (1) Name, Amt und Ziele (2) Vermögenswerte, die als Betriebskapital zugewiesen werden und (3) einen Vorstand von Ausschussmitgliedern und seine Vorschriften.

Stiftungen können Spenden sammeln, für die sie entsprechende Steuerbelege ausstellen können. Eine Stiftung ist auch in der Lage, Menschen zu beschäftigen und Visa und Arbeitsgenehmigungen zu sponsern.

Der Prozess der Gründung einer thailändischen Stiftung beginnt mit der Einreichung eines ordnungsgemäß-ausgeführten Registrierungsantrags beim Standesbeamten des Bezirks, der für den Ort zuständig ist, an dem sich der Hauptsitz der Stiftung befindet. Zusammen mit der Anwendung werden folgende Dokumente benötigt:

1. Liste der Vermögenswerte der Eigentümer.
2. Liste der zugewiesenen Vermögenswerte für die Stiftung und registriertes Dokument mit der schriftlichen Zusage, die Vermögenswerte zu spenden.
3. Kopie des Wunsches und Testaments, wenn ein Vermögenswert von einem Testator an die Stiftung zugesprochen wurde.
4. Name, Adresse und Beruf jedes Vorstandsmitglieds der Stiftung.
5. Vorschriften der Stiftung.
6. Kopie des Personalausweises oder anderer Arten der vom Staat ausgestellten Identifikationskarten und Kopie der Registrierung der Eigentümer und Mitglieder des Vorstandsrates (falls es sich um einen Priester oder Ausländer handelt, wenn andere Dokumente, die den Status widerspiegeln, akzeptiert werden).
7. Karte des Hauptsitzes und seinen Geschäftsstellen (falls vorhanden) sowie die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder Eigentümers dieser Immobilien.

8. Protokoll des Treffens zur Diskussion über die Gründung der Stiftung.

Nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente, wird der Registrar, unter der Voraussetzung, dass es keine andere Stiftung mit demselben Namen gibt, die Ziele der vorgeschlagenen Stiftung bewerten, um festzustellen, ob sie mit den durch die Leitung des staatlichen Kulturrats (National Council of Cultural Affairs) vorgegeben Aufgaben zusammenhängen. Ist dies der Fall, leitet der Registrator den Antrag zur endgültigen Genehmigung an den genannten Rat weiter. Nach der Genehmigung kann sich die Stiftung registrieren und ihre Tätigkeit aufnehmen.