Familiendienstleistungen

Scheidung in Thailand

Es gibt zwei Arten der Scheidung in Thailand: die streitige und die einvernehmliche Scheidung. Aufgrund des hohen Maßes an Diskretion sowie der begrenzten Prozesskosten, des Zeitaufwands und des Konfliktniveaus ist die einvernehmliche Scheidung der am häufigsten gewählte Weg in Thailand. Die einvernehmliche Scheidung wird auch als „administrative Form der Scheidung“ bezeichnet, da sie nur das gegenseitige Einverständnis beider Parteien zur Beendigung der Ehe und die Vorlage bestimmter Dokumente, wie Personalausweis, Reisepass und Heiratsurkunde beim örtlichen Standesamt erfordert. Zur Beantragung einer unbestrittenen Scheidung müssen beide Parteien, die die Ehe beenden wollen, physisch anwesend sein. Obwohl einvernehmliche Scheidungen relativ komplikationslos sind, ist es immer ratsam, sich vor Beginn des Prozesses rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Scheidung im Ausland anerkannt und aufrechterhalten wird.

Eine streitige Scheidung liegt dagegen vor, wenn nur eine Partei die Ehe beenden möchte oder sich die Parteien nicht über die Bedingungen der Scheidung einigen können. Der Prozess beinhaltet den Gang zum Gericht und die Erlangung eines Urteils. Dies kann ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein. Der Antrag auf eine strittige Scheidung muss unter einem der „Scheidungsgründe“ gestellt werden, die im thailändischen Recht festgelegt sind. Dazu gehören u.a. die Gründe, dass eine Partei Ehebruch begangen hat, der anderen Partei Schaden zugefügt hat oder die andere Partei länger als ein Jahr verlassen hat.

Wenn Eheprobleme auf die Möglichkeit einer Trennung oder Scheidung hindeuten, weiß die Mahanakorn Partners Group, wie sie helfen kann. Unsere Familienanwälte können einen klaren Überblick über das thailändische Scheidungsrecht geben und sind sehr erfahren in Fragen wie Trennung, Verlassen, Sorgerecht, Unterhalt für Kinder und können, wenn nötig, private Ermittlungsdienste anbieten. Wir erleichtern den Verhandlungsprozess, entwerfen Trennungsvereinbarungen, bereiten den Schriftverkehr vor und helfen bei der Durchführung der Scheidung.