Unternehmensdienstleistungen

Repräsentanz

Die Verordnung des Büros des Premierministers BE 2529 (AD 1986) definiert eine Repräsentanz als in Thailand ansässige Geschäftsstelle eines ausländischen Unternehmens, das im internationalen Handel tätig ist.

Die Repräsentanz ist eine Form der Geschäftsorganisation, definiert durch die Verordnung des Amtes des Premierministers BE 2529 (AD 1986) als ein in Thailand ansässige Geschäftsstelle eines ausländischen Unternehmens, die im internationalen Handel tätig ist. Sie erleichtert den Import und Export von Waren durch ihre Hauptverwaltung und zeichnet sich durch die folgenden Merkmale aus:

1. Sie erhält keine Einnahmen durch die Bereitstellung von Dienstleistungen.
2. Sie kann keine Bestellungen erhalten oder Verkäufe tätigen oder Geschäfte mit Dritten aushandeln.
3. Ihre Ausgaben werden vollständig von der Hauptgeschäftsstelle bezahlt.
4. Sie unterliegt keiner Körperschaftssteuer, mit Ausnahme von Zinsen auf verbleibende Gelder, die es von der Hauptverwaltung erhalten hat und auf ihrem Bankkonto hinterlegt ist.

Außerdem ist eine Repräsentanz durch Regierungsvorschriften definiert als die Geschäftsstelle, die ein ausländisches Unternehmen in Thailand eröffnet, um sich am „internationalen Handelsgeschäft“ zu beteiligen. Gemäß der „Verordnung des Amtes des Premierministers bzgl.: Gründung eines Service Centers für Visa und Arbeitserlaubnisse (Nr. 3) BE 2544 (2001)“, ist das „internationale Handelsgeschäft“ definiert als ein Bestand aus folgenden Tätigkeiten, die im Auftrag der Hauptgeschäftsstelle oder von verbunden Unternehmen durchgeführt werden:

1.   Berichterstattung über Geschäftsbewegungen in Thailand;

2.   Bereitstellung von Beratung in Bezug auf Produkte, die an Händler oder Kunden verkauft werden;

3.   Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in Thailand;

4.   Überwachung und Kontrolle der Qualität und Quantität von gekauften oder georderten Waren, die in Thailand weiterverarbeitet werden sollen;

5.   Einführung von Informationen zu neuen Produkten oder Dienstleistungen.

Die Repräsentation ist streng auf die oben genannten fünf Aktivitäten beschränkt und kann sich an beliebig vielen von ihnen beteiligen. Allerdings wäre, laut einer „Bekanntgabe des Finanzministeriums bzgl.: Einkommensteuer und Gewerbesteuer einer Repräsentanz von B.E. 2526 (1986)“, wenn die Repräsentanz Dienstleistungen außerhalb dieses definierten Umfangs anbieten würde, das Finanzministerium dazu befugt, die Repräsentanz der regulären thailändischen Körperschaftssteuer für alle erhaltenen Einnahmen zu unterwerfen; dies bezieht jede Einkommensunterstützung mit ein, die die Repräsentanz von der Hauptgeschäftsstelle erhält.


Darüber hinaus fallen folgende Geschäftsaktivitäten nicht in den Tätigkeitsbereich einer Repräsentanz:

1. Käufe oder Zahlungen oder damit in Zusammenhang stehende Geschäftstransaktionen im Auftrag des Hauptsitzes oder von verbundenen Unternehmen tätigen;
2. Der Export von Produkten, der von der Hauptgeschäftsstelle oder verbundenen Unternehmen beauftragt wurde;
3. Durchführung von quantitativer und qualitativer Kontrolle für nicht verbundene Unternehmen;
4. Durchführung von Kundendienstleistungen wie Installation oder Wartung;
5. Beratung in Bezug auf Produkte, die von nicht verbundenen Unternehmen hergestellt werden;
6. Annahme von Bestellungen im Auftrag der Hauptgeschäftsstelle oder von verbundenen Unternehmen;
7. Koordination des Verkaufs von Produkten im Auftrag der Hauptgeschäftsstelle oder von verbundenen Unternehmen;
8. Veröffentlichung von Produkten oder Dienstleistungen, die bereits in Thailand verfügbar sind;
9. Agieren als Vertreter oder Vertriebshändler zwischen der Hauptgeschäftsstelle und verbundenen Unternehmen;
10. Durchführung von Planungen oder Koordinationen mit anderen Unternehmen im Auftrag der Hauptgeschäftsstelle oder der verbundenen Unternehmen;
11. Agieren als Vertretung der Hauptgeschäftsstelle oder von verbunden Unternehmen in Verträgen oder Geschäftstransaktionen;
12. Geschäftsberichte an nicht verbunden Unternehmen erstellen.