Buchhaltungsdienstleistungen

Persönliche Einkommensteuer

Die Einkommensteuer bezieht sich auf die direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Eine „Person“ kann sich auf eine Einzelperson, eine einfache Gesellschaft, eine nichtjuristische Personenvereinigung sowie ein ungeteiltes Vermögen beziehen.

Sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde müssen eine persönliche Einkommenssteuer-ID beantragen.

Einwohner müssen Steuern auf alle Einkommen zahlen, die resultieren aus:

1.Einkommen in Thailand, in Bar- und Sachanlagen (innerhalb oder außerhalb Thailands)
2. Einkommen aus einer ausländischen Quelle, die innerhalb eines Jahres nach Thailand gebracht wird

Nichtansässige unterliegen der Einkommenssteuer auf in Thailand erwirtschaftete Einkommen.

Das bewertbare Einkommen wird in acht Kategorien eingeteilt:

1. Einkommen aus Löhnen und Gehältern, einschließlich der Leistungen eines Arbeitgebers (z. B. Einkommen aus Aktienoptionen, vom Arbeitgeber gezahlte und übernommene Einkommensteuer, Wohngeld, Geldwert von mietfreien Unterkünften usw.), jedoch ohne Dienstreisekosten und medizinische Behandlung
2. Einkommen aus Beschäftigung und erbrachten Dienstleistungen
3. Erträge aus Lizenzgebühren (Firmenwert, Urheberrecht, Franchise, Patente oder andere Rechte)
4. Erträge aus Dividenden, Zinsen (z. B. auf Einlagen bei Banken in Thailand), Kapitalgewinne, Boni für Anleger, Erwerb oder Auflösung von Unternehmen oder Personengesellschaften usw. Dies schließt jedoch nicht den Anteil der Gewinne ein, die von einer nicht juristischen Person oder durch den Verkauf von Investmentanteilen in einem gemeinsamen Fond erzielt werden.
5. Erträge aus der Vermietung einer Immobilie und Verletzung eines Mietkaufvertrages
6. Einkommen aus professionellen Berufen (z. B. Recht, Medizin, Ingenieurwesen, Rechnungswesen, Architektur und Bildende Kunst)
7. Einkommen, das aus Bau- und anderen Arbeitsverträgen entsteht, wobei der Auftragnehmer wesentliche Materialien zur Verfügung stellt
8. Einkommen aus Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr oder sonstige nicht oben definierte Tätigkeiten (Carry-All-Klausel). Versicherungsleistungen, Erbschaften und Stipendien sind jedoch nicht Bestandteil des bewertbaren Einkommens und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer

Das thailändische Gesetz erlaubt keine Verrechnung von Kapitalverlusten mit Kapitalgewinnen.

Es gibt drei Ausnahmen von der Steuerbarkeit der Kapitalgewinne:

1. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien eines an der Börse von Thailand notierten Unternehmens
2. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von unverzinslichen Staatsanleihen oder Schuldtiteln (obwohl es Ausnahmen gibt)
3. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Staatsanleihen

Steuersatz

Das persönliche Einkommenssteuersystem ist progressiv:

Steuerpflichtiges Einkommen

Steuerrate

0 – 150,000 THB (189,999 THB falls der Steuerzahler älter als 65 Jahre alt ist)

befreit

150,001 – 300,000 THB 5%
300,001 – 500,000 THB 10%
500,001 – 750,000 THB 15%
750,001 – 1,000,000 THB 20%
1,000,001 – 2,000,000 THB 25%
2,000,001 – 4,000,000 THB 30%
4,000,001+ THB 35%