Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Personen vor ihrer Heirat. In der Regel listet der Ehevertrag alle Vermögenswerte und Schulden beider Parteien auf und legt fest, welche Rechte jede Partei im Falle des Endes der Ehe besitzt.
Die Anforderungen an einen Ehevertrag nach thailändischem Recht umfassen Folgendes:
✓ Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden;
✓ Jede Partei muss eine separate und unabhängige Rechtsberatung erhalten;
✓ Beide Parteien müssen die Vereinbarung in Anwesenheit von zwei Zeugen, die mindestens 18 Jahre alt sind, zum gleichen Zeitpunkt der Registrierung ihrer Ehe unterzeichnen; und
✓ Die Vereinbarung muss bei demselben örtlichen Amt registriert werden, bei dem die Parteien ihre Ehe registrieren lassen.
Zum Zeitpunkt der Registrierung sollte der Ehevertrag der Heiratsurkunde beigefügt werden. Für den Fall, dass eine oder mehrere Parteien unter 20 Jahre alt sind, muss diese Person die Zustimmung zur Eheschließung von einem Elternteil, gesetzlichen Vertreter oder Vormund erhalten.
Oftmals machen es die Umstände notwendig, das finanzielle Vermögen beider Parteien vor der Eheschließung zu sichern. Eheverträge können schwierig zu entwerfen sein, daher ist es notwendig, einen sachkundigen Juristen zu engagieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag nach thailändischem Recht anerkannt wird. Die Mahanakorn Partners Group kann bei der Vorbereitung und Durchführung eines Ehevertrages helfen, der für beide Seiten von Vorteil ist. Mit dem Engagement der heiratenden Parteien entwerfen wir einen Vertrag nach thailändischem Recht, der auf die besonderen Umstände des Paares zugeschnitten ist.