Handelsfinanzierungsberatung

Dokumentarischer Geldtransfer

Dokumentarische Geldsendungen oder Geldeingänge sind durch die einheitlichen Regeln für Geldeingänge (Uniform Rules for Collections, URC) der ICC, Veröffentlichung Nr. 522, geregelt. Dokumentarischer Überweisungen sind ähnlich wie Akkreditive Handelsfinanzierungsinstrumente, wobei der Exporteur seine Bank mit den Eingängen von Zahlungen für gelieferte Güter betraut. Die Bank des Exporteurs (auch bekannt als Einreicherbank) sendet die Versanddokumente – Luftfrachtbrief, Frachtbrief, Handelsrechnung, Ursprungszeugnis, Versicherungszertifikat, Versandliste, sowie alle anderen für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente – an die Bank des Importeurs (auch bekannt als Inkassobank), zusammen mit den Zahlungsanweisungen.Dokumentarischer Geldtransfer

1. Vertrag und Bestellung
2. Waren werden versandt
3. Exporteur beauftragt Bank Dokumente gegen Wechsel (Bill of Exchange, BoE) auszuliefern
4. Einreicherbank leitet Versanddokumente an Inkassobank weiter
5. Bank leitet Wechsel an den Bezogenen zur Bestätigung weiter
6. Bank gibt Dokumente an den Bezogenen
7. Inkassobank schickt akzeptierten Wechsel an Einreicherbank
8. Bank überweist akzeptierten Wechsel an Aussteller (Exporteur)
9. Waren gegen Dokumente

1. Der Exporteur und der Importeur schließen einen Kaufvertrag, und eine Bestellung wird angenommen.
2. Der Exporteur liefert die Ware an den Importeur und die Versanddokumente gehen an den Exporteur.
3. Der Exporteur beauftragt seine Bank, die Dokumente dem Importeur gegen den Wechsel zuzustellen.
4. Die Bank des Exporteurs leitet die Versanddokumente an die Inkassobank weiter.
5. Die Bank des Importeurs stellt dem Bezogenen (Importeur) die Versanddokumente vor, der den Wechsel prüft und annimmt.
6. Die Inkassobank gibt dem Bezogenen die Unterlagen und …
7. Gibt den angenommenen Wechsel an die überweisende Bank zurück.
8. Die überweisende Bank gibt den angenommenen Wechsel an den Aussteller (Exporteur) zurück
9. Der Bezogene (Importeur) legt dem Versender den vollständigen Satz der Originaldokumente vor und erhält die Ware.