Im Allgemeinen muss ein ausländischer Staatsbürger, der in das Königreich Thailand einreisen möchte, ein Visum von einer Königlich-Thailändischen Botschaft oder einem Königlich-Thailändischen Generalkonsulat erhalten. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch kein Visum, wenn sie die Visumbefreiungsbestimmungen wie folgt erfüllen:
(1) Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die bei der Einreise nach Thailand für touristische Zwecke von der Visumpflicht befreit sind. Diese Staatsangehörigen dürfen sich höchstens 30 Tage im Königreich aufhalten.
(2) Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die bilaterale Abkommen mit Thailand über die Befreiung von der Visumpflicht haben.
2. Staatsangehörige bestimmter Länder können bei ihrer Ankunft in Thailand ein Visum beantragen. Reisende mit dieser Art von Visum dürfen nicht über einen Zeitraum von nicht mehr als 15 Tagen hinaus in Thailand einreisen und sich dort aufhalten.
3. Reisende, die aus / durch Länder reisen, die für Gelbfieberinfektion-Gebiete erklärt wurden, müssen ein internationales Gesundheitszertifikat erwerben, das den Erhalt einer Gelbfieberimpfung bestätigt.
4. Staatsangehörige bestimmter Länder müssen ein Visum nur bei der Königlich-Thailändischen Botschaft oder beim Königlich-Thailändischen Generalkonsulat im Wohnsitzland des Antragstellers oder bei der Königlich-Thailändischen Botschaft, die für das Land ihres Wohnsitzes zuständig ist, beantragen. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Abreise bei einer Königlich-Thailändischen Botschaft oder einem Königlich-Thailändischen Generalkonsulat nach einem autorisierten Büro für die Visaausstellung zu erkundigen.
5. Um ein Visum zu beantragen, muss ein Ausländer einen gültigen Reisepass oder Reisedokument besitzen, das von der Königlich-Thailändischen Regierung anerkannt wird und die Bedingungen des Einwanderungsgesetzes von Thailand B.E.2522 (1979) und seiner relevanten Vorschriften erfüllt. Darüber hinaus muss sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Thailands befinden. Dem Antragsteller wird eine Art von Visum entsprechend seinem Besuchszweck ausgestellt.
6. Im Allgemeinen müssen die Antragsteller persönlich ein Visum beantragen. Königlich-Thailändische Botschaften und Königlich-Thailändische Generalkonsulate in einigen Ländern und in einigen Fällen können jedoch auch Anträge akzeptieren, die durch Vertreter, autorisierte Reisebüros oder per Post geschickt werden.
7. Bitte beachten Sie, dass sich die Gültigkeitsdauer des Visums von der Aufenthaltsdauer unterscheidet. Visumsgültigkeit ist der Zeitraum, in dem ein Visum für die Einreise nach Thailand verwendet werden kann. Im Allgemeinen beträgt die Gültigkeit eines Visums 3 Monate, aber in einigen Fällen können Visa für 6 Monate, 1 Jahr oder 3 Jahre ausgestellt werden. Die Gültigkeit eines Visums wird von der Königlich-Thailändischen Botschaft oder dem Königlich-Thailändischen Generalkonsulat mit Diskretion gewährt und ist auf der Visummarke angegeben.
8. Auf der anderen Seite wird die Aufenthaltsdauer von einem Einwanderungsbeamten bei der Ankunft und in Übereinstimmung mit der Art des Visums gewährt. Zum Beispiel beträgt die Aufenthaltsdauer für ein Transitvisum nicht mehr als 30 Tage, ein Touristenvisum darf 60 Tage nicht überschreiten und ein Nicht-Einwaderer Visum darf 90 Tage ab dem Ankunftsdatum nicht überschreiten. Die Aufenthaltsdauer des Einwanderungsbeamten wird auf dem Ankunftsstempel angezeigt. Reisende, die länger bleiben möchten, können eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen.
9. Ausländer, die nach Thailand einreisen, dürfen nicht arbeiten, ungeachtet ihrer Art von Visum, es sei denn, sie erhalten eine Arbeitserlaubnis. Diejenigen, die beabsichtigen, in Thailand zu arbeiten, müssen die richtige Art von Visum besitzen, um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können.
10. Königlich-Thailändische Botschaften und Königlich-Thailändische Generalkonsulate sind befugt, Visa für Ausländer nach Thailand zu vergeben. Die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung in Thailand liegt jedoch bei den Einwanderungsbeamten. In einigen Fällen darf der Einwanderungsbeamte einem Ausländer keine gültige Einreiseerlaubnis nach Thailand gewähren, wenn der Einwanderungsbeamte Grund zu der Annahme findet, dass er nach dem Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) in die Kategorie, der nicht gestatteten Ausländer fällt.
11. Gemäß dem Einwanderungsgesetz von Thailand B.E. 2522 (1979) ist es Ausländern, die in eine der folgenden Kategorien fallen, untersagt, Thailand zu betreten:
(1) Keinen gültigen Reisepass oder Dokumente, die Anstelle eines Reisepasses verwendet werden; oder mit einem gültigen Reisepass oder Dokument, das anstelle eines Reisepasses ohne gültige Visumausstellung von Königlich-Thailändischen Botschaften, dem Königlich-Thailändischen Generalkonsulat oder dem Außenministerium verwendet wird, mit Ausnahme derjenigen, die die Visumbefreiung erfüllen. Die Bedingungen für die Erteilung und Befreiung von Visa sind in den Ministerialverordnungen festgelegt.
(2) Keine angebrachten Lebensbedingungen nach dem Eintritt in das Königreich haben.
(3) In das Königreich eingetreten sein, um als ungelernter oder unausgebildeter Arbeiter zu arbeiten, oder um gegen das Gesetz ohne ausländische Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
(4) Psychisch instabil sein oder eine der in den Ministerialverordnungen genannten Krankheiten haben.
(5) Noch nicht gegen Pocken geimpft worden sein; oder beimpft oder einer anderen medizinischen Behandlung zum Schutz vor Krankheiten unterzogen worden sein, und sich weigerte, solche Impfungen vom Einwanderungsarzt verabreicht zu bekommen.
(6) Nach einem Urteil des thailändischen Gerichts inhaftiert worden sein; oder durch rechtmäßige Verfügung oder Gerichtsurteil des Gerichts eines fremden Landes, außer wenn die Strafe für ein Bagatelldelikt oder Fahrlässigkeit war oder von den Ministerialbestimmungen als Ausnahme vorgesehen ist.
(7) Verhalten, das eine mögliche Gefahr für die Öffentlichkeit verursachen könnte; oder die Wahrscheinlichkeit haben, eine Belästigung zu sein oder irgendeine Gewalt für den Frieden, die Sicherheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit oder für die Sicherheit der Nation darzustellen; oder einen Haftbefehl von zuständigen Beamten ausländischer Regierungen ausstehend zu haben.
(8) Grund zu der Annahme, dass die Einreise in das Königreich der Prostitution, dem Handel mit Frauen oder Kindern, Drogenschmuggel oder anderen Formen des Schmuggels, die gegen die öffentliche Moral verstoßen, dient.
(9) Kein Geld oder keine Anleihe zu haben, wie vom Minister nach Abschnitt 14 des Zuwanderungsgesetzes B.E. 2522 (1979) vorgeschrieben.
(10) Eine Person zu sein, die vom Minister nach Abschnitt 16 im Zuwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) verboten wurde.
(11) Entweder von der Regierung von Thailand oder von anderen fremden Ländern deportiert werden; oder das Aufenthaltsrecht im Königreich oder im Ausland entzogen worden sein; oder von zuständigen Beamten auf Kosten der Regierung Thailands aus dem Königreich ausgewiesen worden sind, es sei denn, der Minister bietet eine individuelle Befreiung an.