Zwei Gesetze regeln die Herstellung, den Import und den Verkauf von alkoholischen Getränken in Thailand. Es betrifft den Liquor Act von 1950 und den Alcoholic Beverage Control Act von 2008.
Der erste definiert den Begriff Spirituose oder Alkohol als ein Material oder eine Mischung, die Alkohol enthält und nach dem Mischen mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten verzehrbar ist oder wird.
Sie sind in zwei Gruppen unterteilt:
- Nicht destillierte Spirituosen oder Mischungen von fermentierten mit destillierten Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15%
- Destillierte Spirituosen oder Mischungen von destillierten mit fermentierten Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 15% (z. B. Whisky, Brandy, Rum, Wodka, Gin usw.)
Die Verbrauchssteuerbehörde ist nicht nur für die Erhebung der Verbrauchssteuer auf Alkohol verantwortlich; sie sind auch die Aufsichtsbehörde für Alkoholproduktion und -vertrieb (in Übereinstimmung mit dem Liquor Act B.E. 2493). Das Lizenzsystem der Verbrauchsteuerbehörde verpflichtet den Lizenznehmer, die oben genannten alkoholischen Getränke im Einklang mit den thailändischen Vorschriften zu verkaufen.
Import von Alkohol
Vor dem Import von Alkohol, der nicht in Thailand hergestellt wurde, muss zuerst die Genehmigung des Beamten der Verbrauchsteuerbehörde eingeholt und das Formular „SOR2 / 74“ ausgefüllt werden.
Die weiteren Dokumente, die für die Lizenz benötigt werden, hängen davon ab, ob der Antragsteller ein Gewerbe betreiben möchte oder nicht:
Import für den Handel
1. Kopie der Spirituosenverkaufslizenz Typ 1 (siehe unten)
2. Kopie der Rechnung und Proformarechnung
3. Bescheinigung der Genehmigung des Etiketts (außer Wein)
4. Beispieletikett (nur Wein)
5. Kopie der Haushaltsanmeldung des Geschäftsortes oder Kopie des Mietvertrages
6. Kopie des Personalausweises (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) oder eine Bescheinigung über die Registrierung im Fall einer juristischen Person
7. Bevollmächtigung
Nicht handelsbezogener Import
1. Kopie der (Proforma) Rechnung
2. Kopie des Personalausweises (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) oder eine Bescheinigung über die Registrierung im Fall einer juristischen Person
3. Bevollmächtigung