Alle in Thailand registrierten juristischen Personen sind gesetzlich verpflichtet, eine Buchhaltung zu erstellen und zu führen (dies schließt Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Partnerschaften und sogar ausländische juristische Personen, die in Thailand geschäftlich tätig sind, ein) und einen jährlichen Prüfungsbericht einzureichen. Der jährliche Prüfungsbericht muss innerhalb von 150 Tagen nach dem Ende des Rechnungslegungszeitraums eingereicht werden.
Die Nichteinhaltung dieser Anforderung stellt eine Straftat dar, die mit einer Strafe von bis zu THB 200.000 belegt werden kann.
Unser Prüfungspaket ist pauschal und lässt sich wie folgt zusammenfassen:
1. Buchhaltung (Hauptjournal, Hauptbuch und Probebilanz);
2. Erstellung von Jahresabschlüssen und Einreichung beim Finanzamt;
3. Einreichung der Körperschaftssteuererklärungen und Einreichung beim Finanzamt (PND 50) und der Abteilung für Unternehmensentwicklung.
Die Mahanakorn Partners Group kann Sie bei den verschiedenen Schritten vor und nach der Erstellung eines Prüfungsberichts unterstützen.