Finanzabteilung legt ausländischen E-Service-Anbietern Mehrwertsteuergesetze auf
Bekanntmachung Nr. 35/2020 9. Juni 2020 Das Kabinett hat dem Repräsentantenhaus eine Änderung des Revenue Codes bezüglich der Mehrwertsteuererhebung bei ausländischen E-Service-Anbietern und digitalen Plattformen vorgeschlagen. Die Änderung, die von der Finanzabteilung des Finanzministeriums ausgearbeitet wurde, zielt darauf ab, Fairness und Kohärenz bei der Anwendung der MwSt zu fördern und das thailändische Steuersystem an internationale … Finanzabteilung legt ausländischen E-Service-Anbietern Mehrwertsteuergesetze auf weiterlesen
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