COVID-19 Steuererleichterungsmaßnahme: Lohnkostenermäßigung für KMU

Um die Beschäftigungsstabilität während des Ausbruchs von COVID-19 zu fördern, hat die Finanzabteilung daran erinnert, dass KMU von April 2020 bis Juli 2020 bis zu 300% ihrer Gehaltsausgaben für Gehälter an Arbeitnehmer abziehen dürfen. KMU können sich ab dem Zeitpunkt der Nutzung des Systems unter www.rd.go.th registrieren. Der letzte Tag für die Registrierung ist 150 Tage … COVID-19 Steuererleichterungsmaßnahme: Lohnkostenermäßigung für KMU weiterlesen