Befreiung von der Kapitalertragsteuer für an ASEAN-Börsen notierte Wertpapiere
Behandlung der Kapitalertragsteuer in den ASEAN-Aktienmärkten Die meisten ASEAN-Länder befreien entweder Kapitalgewinne aus Börseninvestitionen oder erheben nur minimale Transaktionssteuern anstelle einer traditionellen Kapitalertragsteuer. Beispielsweise erheben Singapur und Malaysia keine Kapitalertragsteuer auf Aktiengewinne – Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sind in diesen Ländern im Allgemeinen nicht steuerpflichtig. Thailand behandelt Kapitalgewinne in der Regel als gewöhnliche […]