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BOI ermutigt weiterhin geförderte Unternehmen zur Notierung an der SET oder dem MAI

Die Investitionsbehörde (Board of Investment, BOI) ruft weiterhin geförderte Unternehmen dazu auf, sich entweder an der thailändischen Börse (SET) oder am Markt für alternative Investitionen (MAI) listen zu lassen, um in den Genuss einer zusätzlichen 100%igen Befreiung von der Körperschaftssteuer (CIT) auf den Investitionswert (ohne Grundstückskosten und Betriebskapital) zu kommen.

Dies folgt auf die letztjährige Ankündigung Nr. 2/2014 der BOI, um Unternehmen davon zu überzeugen, an der SET oder dem MAI gelistet zu werden. Die Ankündigung erlaubt es Projekten, denen die BOI Förderprivilegien gewährt hat, aufgrund der Sektionen 16, 18 und 31 des Investitionsförderungsgesetzes (Investment Promotion Act) B.E. 2520, Rechte und Vorteile im Rahmen dieser Maßnahme zu genießen, auch wenn sie bereits begonnen haben, Einnahmen zu generieren.

Die BOI zielt darauf ab, neue Unternehmer zu akquirieren und die Zugänglichkeit zu Finanzmitteln zu verbessern.

Der Antrag auf Befreiung von der CIT kann nur gewährt werden, nachdem die Unternehmen an der SET oder dem MAI gelistet wurden. Das Datum der Notierung ist das Datum, an dem eine der beiden Börsen die Notierung der Stammaktien des Unternehmens anordnet. Der Antrag auf Befreiung muss bis zum letzten Geschäftstag des Jahres 2022 eingereicht werden.

Die Ankündigung ist ab dem 10. Februar 2021 wirksam. Unternehmen, die vor dem Inkrafttreten der Bekanntmachung bereits am SET oder MAI notiert waren, sind nicht berechtigt, die Privilegien im Rahmen dieser Maßnahme zu beantragen.

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