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Automatische Visaerweiterung für Ausländer während der Covid-19-Pandemie

Mitteilung des Innenministeriums über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer im Königreich Thailand. Datiert am 7. April 2020.

Das Innenministerium hat die Genehmigung für eine automatische Verlängerung des Visums für alle Ausländer mit Wohnsitz in Thailand für alle Arten von Visa erteilt, einschließlich dem Visum bei Ankunft,  P.30, PP.14, PP.30, und PP.90, die nicht vor dem 26. März 2020 abgelaufen waren.

Ausländer können sich bis zum 30. April 2020 in Thailand aufhalten, ohne eine Verlängerung beim Einwanderungsamt beantragen zu müssen und sind von der Strafe von 500 Baht/Tag für diesen Zeitraum freigestellt. Sobald sich die Situation jedoch wieder normalisiert hat, müssen Ausländer wie gewohnt eine Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen oder werden sonst strafrechtlich verfolgt.

Die einjährige Frist für die Rückkehr nach Thailand für Ausländer mit einer ständigen Aufenthaltserlaubnis, die sich derzeit im Ausland befinden, wird bis zum Ende des Ausnahmezustands verlängert, und Ausländer müssen den Nachweis erbringen, dass sie das Königreich verlassen haben.

Ausländer, die einen Grenzpass besitzen, dürfen sich ab dem 23. März 2020 in Thailand aufhalten. Sobald jedoch die Grenzen wieder geöffnet sind, müssen Ausländer mit Grenzpässen Thailand innerhalb von 7 Tagen verlassen oder werden sonst strafrechtlich verfolgt.

Ausländer, die für den 90-Tage-Bericht zwischen dem 26. und 30. März 2020 fällig sind, müssen sich in diesem Zeitraum nicht bei der Einwanderungsbehörde melden. Sobald sich die Situation jedoch wieder normalisiert hat, müssen sich Ausländer wie gewohnt bei der Einwanderungsbehörde melden oder werden sonst strafrechtlich verfolgt.

 

Für weitere Informationen über Visa und Einwanderung wenden Sie sich bitte an die MPG Immigration & Global Mobility Abteilung unter [email protected].

Allgemeine Informationen über Visa

Nicht-Einwanderer Visum B

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