Thailand hat neue Auftragsvergaberichtlinien für Kraftwerksprojekte der Gemeinschaft erlassen, in denen die Förderkriterien und die Bedingungen für Strombezugsvereinbarungen (Power Purchase Agreements, PPA) für sehr kleine Stromerzeuger (Very Small Power Producers, VSPP) festgelegt sind. Die neue Verordnung ist Teil der Energiepolitik der thailändischen Stromerzeugungsbehörde (Electricity Generating Authority of Thailand, EGAT) für die lokale Wirtschaft.
In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen dürfen VSPPs pro Projekt nicht mehr als 10 MW erzeugen, die in eine der folgenden Kategorien fallen können: Biomasse; Biogas aus Abwasser oder Abfall; Biogas aus Biokraftstoff; ein Hybrid aus Biomasse mit Biogas (Abwasser oder Abfall); und ein Hybrid aus Biogas (Biokraftstoff) mit Solarstrom.
Die Antragsteller müssen auch Forderungsgarantien bei der Metropolitan Electricity Authority (MEA) oder der Provincial Electricity Authority (PEA) abgeben. Es handelt sich um folgende Garantien oder Anleihen:
1. Bieteranleihe in Höhe von 500 THB je kW zum Verkauf angebotener Elektrizität, die vom Auftragnehmer aufgegeben wird, die entweder zurückgegeben wird (falls der Antragsteller sein Angebot zurückzieht, ein Angebot verliert oder die PPA unterzeichnet hat) oder vom Projektträger behalten wird (falls der Antragsteller seine Verpflichtungen aus der Ausschreibung nicht erfüllt).
2. Erfüllungsgarantie in Höhe von 500 THB pro kW zum Verkauf angebotener Elektrizität, die der Auftragnehmer vor der Ausführung der PPA entsandte und am Tag des kommerziellen Betriebs (Commercial Operation Date, COD) zurückgab.
Das PPA muss von erfolgreichen Antragstellern innerhalb von 120 Tagen ab dem Tag der Zuschlagserteilung geschlossen werden, damit das PPA nicht ungültig wird und die Gebotsanleihe verfällt, es sei denn, die Nichterfüllung ist auf den Ausfall des öffentlichen Auftraggebers oder auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen.
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